Gute Nachrichten für Sportvereine: Musiknutzung bis 2029 gesichert!
GEMA und DOSB verlängern Pauschalvertrag zur Musiknutzung in Sportvereinen bis 2029, sichern rechtliche Vorteile und Kostenübernahme.

Gute Nachrichten für Sportvereine: Musiknutzung bis 2029 gesichert!
Ein freudiger Anlass für Sportvereine in ganz Deutschland: Die GEMA und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben ihren bestehenden Pauschalvertrag zur Musikwiedergabe in Sportvereinen verlängert und sichern somit die rechtssichere Nutzung von Musik bis ins Jahr 2029. Dies wurde heute bekannt gegeben und stellt einen großen Schritt für rund 86.000 Sportvereine dar, die nun auch zukünftig ohne Sorgen um die Lizenzierung von Musik arbeiten können. Diese wichtige Vereinbarung ermöglicht unter anderem die Nutzung von Musik in Trainings- und Veranstaltungsalltag, bei Sportfesten, Vereinsfeiern sowie in Fitness- und Tanzkursen. Niedersachsen LSB berichtet, dass die Verhandlungen dafür von einer Delegation der Landessportbünde und des DOSB über mehrere Monate hinweg geführt wurden.
Ein besonders erfreuliches Detail ist, dass der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) die Kosten des Pauschalvertrags weiterhin übernimmt. Diese Kosten werden zwar ansteigen, von 339.569,34 Euro auf 575.097,13 Euro in den nächsten vier Jahren, was einer Steigerung von knapp 70% entspricht, jedoch haben die Sportvereine den Vorteil, dass sie keine direkten Kosten für die Musiknutzung im Sportbetrieb tragen müssen. Durch diese finanzielle Entlastung wird es für die Vereine einfacher, Veranstaltungen und Kursprogramme zu planen und durchzuführen.
Rechtssicherheit und Planungssicherheit
Die Verträge bieten nicht nur eine rechtssichere Nutzung, sondern auch Planungssicherheit für die diversen Angebote der Vereine. Sowohl die GEMA als auch der DOSB betonen, dass dieser Pauschalvertrag eine faire und rasche Vergütung für Komponisten, Textautoren und Musikverleger gewährleistet. Diese Aspekte sind essentiell, damit die Künstler für ihre Arbeit gewürdigt werden. KSB Osnabrück hebt hervor, dass mit dieser Fortführung des Pauschalvertrags nicht nur die Vereine, sondern auch die Musikschaffenden von den klaren Regelungen profitieren können.
Für viele wichtige Bereiche des Vereinssports wird dieser Vertrag eine große Erleichterung bedeuten. Die Nutzung von Musik bei Sportfesten und Veranstaltungen kann nun ohne große bürokratische Hürden erfolgen. Das kommt besonders den Vereinsfeiern und dem Trainingsbetrieb zugute, in dem Musik eine zentrale Rolle spielt, um die Stimmung zu heben und Motivation zu fördern. LSVBW fügt hinzu, dass die Regelungen die Nutzung von Musik in verschiedenen Kontexten nicht nur erleichtern, sondern auch rechtssicher machen.
Zusammengefasst dürfen sich die Sportvereine auf eine sorgenfreie Zeit mit Musik im Training und bei Events freuen. An diesem Erfolg haben viele mitgewirkt, und am Ende profitieren sowohl die Vereine als auch die Musikschaffenden von dieser Fortführung des Pauschalvertrags. Ein einmal mehr bewiesenes Beispiel dafür, dass im Sport nicht nur der Teamgeist zählt, sondern auch das Miteinander mit der Musik und den Künstlern.