Bäcker wehren sich: Abgabe für Christstollenverpackung sorgt für Aufregung!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Bäcker in Hildesheim wehren sich gegen die neue Abgabe für Christstollenverpackungen, basierend auf dem Einwegkunststoffgesetz.

Bäcker in Hildesheim wehren sich gegen die neue Abgabe für Christstollenverpackungen, basierend auf dem Einwegkunststoffgesetz.
Bäcker in Hildesheim wehren sich gegen die neue Abgabe für Christstollenverpackungen, basierend auf dem Einwegkunststoffgesetz.

Bäcker wehren sich: Abgabe für Christstollenverpackung sorgt für Aufregung!

In Deutschland sorgen derzeit neue Regelungen für Aufregung in der Bäckerbranche, insbesondere bei den Herstellern von Christstollen. Laut sat1regional.de sollen Bäcker eine Abgabe von 39 Cent pro Stollen für die Verpackung zahlen, wenn diese zum Verzehr bestimmt ist. Grundlage dieser Abgabe ist das Einwegkunststoff-Fondgesetz, das die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutschland darstellt. Es geht dabei um die Bekämpfung von Plastikmüll und die Förderung umweltfreundlicher Verpackungslösungen.

Bäckermeister Godehard Höweling aus Hildesheim sieht in der geplanten Regelung jedoch einen ungerechtfertigten Vergleich von Christstollen mit anderen To-go-Artikeln. Diese Sichtweise teilen auch zahlreiche andere Bäcker:innen, die sich vehement gegen die Abgabe wehren. Mehrere Hundert Bäcker haben bereits Widerspruch eingelegt. Das Bundesumweltamt wird nun prüfen müssen, ob die Abgabe für die Tüte des Christstollens notwendig ist.

Politische Unterstützung für die Bäcker

Die Auseinandersetzung um die Abgabe sorgt auch in der Politik für Diskussionen. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) hat sich klar auf die Seite der Bäcker gestellt und die Regelung als absurd bezeichnet. Er betont, dass ein 750 Gramm schwerer Stollen in der Regel nicht für einen sofortigen Verzehr gedacht ist und diese Tradition schlicht gegen die Vorgaben der neuen Regelung verstößt. Das sieht auch der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks so, der hinzufügt, dass die abgegebene Menge jährlich beim Umweltbundesamt gemeldet werden muss. Die Sächsische Zeitung berichtet, dass die Abgabe für eine 4,4 Gramm schwere Folie bei einem 750-Gramm-Stollen lediglich 0,35 Cent beträgt, was die Bäcker als unangemessen empfinden.

„Die Umsetzung dieser Regelung gleicht einem modernen Schildbürgerstreich“, so Panter. Auch FDP-Landeschef Matthias Schniebel kritisiert die Regelung und sieht sie als „Bürokratie-Wahnsinn“ und einen „Angriff auf das Handwerk“. Während die Frist für Widersprüche bereits am 6. September abgelaufen ist, bleibt abzuwarten, ob und wie der Streit gelöst werden kann. Stefan Richter von der Bäckerinnung hofft auf eine schnelle Korrektur, sei es durch gütliche Verhandlungen oder juristische Schritte.

Hintergrund der Regelung

Die Regulierungen zum Einwegkunststoff stammen aus der EU-Richtlinie 2019/904, die darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Kunststoffprodukten zu verringern. Laut umweltbundesamt.de fallen unter diese Richtlinie auch andere To-go-Verpackungen wie Salatschalen und Becher. Über 80% der Abfälle an europäischen Stränden bestehen mittlerweile aus Kunststoffen, wobei 50% dieser Abfälle Einwegprodukte sind.

Die Debatte um die Abgabe zeigt, wie schwierig es ist, Umwelt- und Abfallmanagement mit traditionellen Handwerksberufen in Einklang zu bringen. Die Bäcker hoffen, dass ihre Argumente Gehör finden und die geplante Regelung bald überarbeitet wird, um die traditionsreiche Herstellung von Christstollen nicht zu gefährden. Schließlich hat diese süße Spezialität nicht nur eine lange Tradition, sondern auch einen festen Platz in der deutschen Weihnachtskultur.