Aufenthaltstitel für ukrainische Geflüchtete bis 2027 automatisch verlängert!
Lüneburg verlängert automatisch Aufenthaltstitel für geflüchtete Ukrainer bis März 2027. Wichtige Informationen hier.

Aufenthaltstitel für ukrainische Geflüchtete bis 2027 automatisch verlängert!
Die Lage für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bleibt stabil. Wie die Hansestadt Lüneburg berichtet, verlängern sich die Aufenthaltserlaubnisse von ukrainischen Geflüchteten, die am 1. Februar 2026 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2027. Dies stellt eine wichtige Erleichterung für die Betroffenen dar und wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums, die bereits zu Jahresbeginn erlassen wurde, möglich gemacht.
Von dieser Regelung profitieren nicht nur ukrainische Staatsangehörige, sondern auch Drittstaatsangehörige mit Schutzstatus oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland registriert sind. Besonders erfreulich ist, dass die betroffenen Personen keinen Antrag auf Verlängerung stellen müssen – alle bereits ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse bleiben bis 2027 gültig. Ein Besuch bei der Ausländerbehörde ist damit nicht notwendig.
Vorteile der automatischen Verlängerung
Wesentlich ist, dass durch diese automatische Verlängerung bestehende Rechte, etwa auf Arbeit, Studium sowie den Bezug von Sozialleistungen und die Möglichkeit zu reisen, weiterhin bestehen bleiben. Reisen innerhalb des Schengen-Raums sind uneingeschränkt möglich. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums sollten die Betroffenen sich vorab über die speziellen Ein- und Ausreisebedingungen informieren, wie die Integrationsbeauftragte.de anmerkt.
Diese unbürokratische Regelung ist auch ein Resultat von Bemühungen der Staatsministerin Alabali-Radovan, die sich bereits früh in 2023 für diese flexible Handhabung einsetzte. Die Maßnahme trägt nicht nur zur Entlastung der geflüchteten Menschen selbst bei, sondern auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörden.
Information und Transparenz
Alle zuständigen Stellen wie die ukrainische Botschaft, EU-Mitgliedstaaten und verschiedene Ministerien wurden über diese Regelung in Kenntnis gesetzt. Die Ausländerbehörde in der Stadt und im Landkreis Lüneburg wird zudem die betroffenen Personen informieren. Es ist erwähnenswert, dass nicht alle Geflüchteten erfasst sind; so gelten die neuen Bestimmungen nicht für Staatenlose sowie nichtukrainische Drittstaatsangehörige, die keinen internationalen Schutzstatus oder unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine haben.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die Situation für die über eine Million Menschen aus der Ukraine, die aktuell einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG in Deutschland halten, weiterhin positiv bleibt. Diese Maßnahmen schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern helfen auch, die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern.