Führerschein-Umtausch: Dringende Frist für Millionen Autofahrer!

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Erfahren Sie alles über die bevorstehenden Fristen zum Führerscheinumtausch in Deutschland bis 2033 und die notwendigen Schritte.

Erfahren Sie alles über die bevorstehenden Fristen zum Führerscheinumtausch in Deutschland bis 2033 und die notwendigen Schritte.
Erfahren Sie alles über die bevorstehenden Fristen zum Führerscheinumtausch in Deutschland bis 2033 und die notwendigen Schritte.

Führerschein-Umtausch: Dringende Frist für Millionen Autofahrer!

Der Countdown läuft: Im Rahmen der neuen EU-Regelungen steht der Umtausch von Führerscheinen der Jahrgänge vor 2013 bevor. Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der gesamten EU alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. In Deutschland betrifft dies satten 42 Millionen Führerscheine, die nun ins Visier genommen werden müssen. In diesem Artikel gibt es die wichtigsten Informationen dazu, so dass niemand das Ende der Frist verpasst, wie az-online berichtet.

Für viele kann sich die Notwendigkeit, den Führerschein umzutauschen, als lästige Pflicht herausstellen. Doch keine Sorge! Es handelt sich lediglich um einen verwaltungs-technischen Prozess, der keine Wiederholung der Fahrprüfung erfordert. Ein kleiner Aufwand, der schnell erledigt ist. Wer sich bereits jetzt vorbereitet, umgeht zudem mögliche Schwierigkeiten in letzter Minute.

Umtauschfristen im Detail

Die betroffenen Jahrgänge müssen die Fristen einhalten, welche in verschiedene Gruppen unterteilt sind:

  • 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001: bis 19. Januar 2026
  • 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004: bis 19. Januar 2027
  • 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007: bis 19. Januar 2028
  • 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008: bis 19. Januar 2029
  • 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009: bis 19. Januar 2030
  • 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010: bis 19. Januar 2031
  • 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011: bis 19. Januar 2032
  • 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012: bis 19. Januar 2033

Zudem müssen alle, die ihren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 erhalten haben, diesen bereits umgetauscht haben.

Was wird benötigt?

Für den Umtausch sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein
  • Gebühr von ca. 25 Euro

Wer diese Fristen verpasst, dem droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig aktiv zu werden!

Führerscheinklassen im Überblick

Wer beim Umtausch weitere Informationen zu den unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen benötigt, findet einen umfassenden Überblick. So umfasst die Klasse B beispielsweise die Berechtigung für Pkw und kleine Anhänger, während die C-Klassen für Lkw mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen vorgesehen sind. Es gibt zudem spezielle Klassen für Motorräder sowie Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Details zu diesen Fahrerlaubnisklassen sind unter ADAC nachzulesen.

Umtausch innerhalb der EU

Sollten Sie in ein anderes EU-Land ziehen, gilt eine wichtige Regel: In der EU darf man jeweils nur einen Führerschein besitzen. Ein Umtausch des Führerscheins wird in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch freiwillig erfolgen. Hierbei gibt es spezifische Bedingungen, die erfüllt sein müssen, wie z.B. ein gültiger Wohnsitz im neuen Land. Für weitere Informationen zu Führerscheinen in der EU schauen Sie auf die Seite von Europäischer Union.

Es ist also höchste Zeit, sich um den Umtausch des Führerscheins zu kümmern, damit Sie auch weiterhin ohne Sorgen auf den Straßen unterwegs sein können. Denken Sie daran, bis zur gesetzten Frist alles rechtzeitig zu erledigen!