Wärme-Oase nach Ärger: Flensburg-Mürwik sagt Ende der Heizkrise!

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Heizungen in Flensburg-Mürwik funktionieren nach monatelangem Ausfall wieder. Mieter können aufatmen und erhalten mobile Heizsysteme.

Heizungen in Flensburg-Mürwik funktionieren nach monatelangem Ausfall wieder. Mieter können aufatmen und erhalten mobile Heizsysteme.
Heizungen in Flensburg-Mürwik funktionieren nach monatelangem Ausfall wieder. Mieter können aufatmen und erhalten mobile Heizsysteme.

Wärme-Oase nach Ärger: Flensburg-Mürwik sagt Ende der Heizkrise!

Nach monatelangem Ausfall sind die Heizungen in Flensburg-Mürwik endlich wieder in Betrieb. Anwohner in den Wohnblocks an der “Kleinen Koppel” hatten die kalten Temperaturen in ihren Wohnungen hart getroffen. Manche schnatterten bei einer Raumtemperatur von gerade mal 13 Grad ohne Heizgerät. Doch seit kurzem dürfen sich rund 80 betroffene Haushalte wieder über Wärme in ihren vier Wänden freuen, wie ndr.de berichtet.

Die Immobiliengesellschaft LEG Wohnen hat auf die Beschwerden reagiert und ein mobiles Heizsystem sowie einen Öltank aufgestellt, um den Bewohnern wieder Wärme zukommen zu lassen. Zuvor hatte es einen längeren Ausfall gegeben, da beide Heizungspumpen ausgetauscht werden mussten. Nach diesem Austausch traten jedoch weitere Defekte auf, die zusätzliche Verzögerungen mit sich brachten.

Ein kalter Winter macht Beschwerden laut

Die Situation war nicht nur unbequem, sondern auch besorgniserregend. Seit Ende September blieben Mieteranfragen unbeantwortet, was zu wachsender Unruhe führte. Der Mieterverein Flensburg empfahl, der LEG eine Frist zur Behebung des Problems zu setzen – ein Ratsuchender machte deutlich, wie wichtig es ist, rechtzeitig zu handeln, um eine Verbesserung herbeizuführen.

In solch angespannten Situationen haben Mieter auch das Recht, einen eigenen Handwerker zu beauftragen. Die Kosten können später möglicherweise zurückgefordert werden. Ein gut informierter Mieter weiß, dass der Vermieter für die Heizungsfunktionsfähigkeit verantwortlich ist, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räume während der Heizperiode eine angemessene Temperatur erreichen, was in der Regel von Oktober bis April gilt, wie test.de erklärt.

Rechte der Mieter

Im Falle eines Heizungsausfalls haben die Mieter nicht nur das Recht auf einen funktionierenden Heizkörper, sie können auch die Miete mindern, wenn die Heizung nicht richtig funktioniert. Ein einfacher Druck auf den Vermieter kann oftmals Wunder wirken. Die gesetzlichen Regelungen sehen eine Mindesttemperatur von 20 Grad in Wohnräumen vor. Bei Nichteinhaltung durch den Vermieter stehen den Mietern zahlreiche Wege offen, aktiv zu werden.

Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die neu installierten Heizsysteme über den Winter hinweg stabil laufen, damit die Mieter in Mürwik unverfroren den kommenden kalten Monaten entgegensehen können. Die Community hat nun die Möglichkeit, wieder in eine warme Zukunft zu blicken – eine frohe Botschaft in der dunklen Jahreszeit!