Schwere Verletzungen nach Auffahrunfall in Lübeck-Buntekuh!

Am 26. Juni 2025 kam es in Lübeck-Buntekuh zu einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten. Ermittlungen laufen.
Am 26. Juni 2025 kam es in Lübeck-Buntekuh zu einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten. Ermittlungen laufen. (Symbolbild/MND)

Schwere Verletzungen nach Auffahrunfall in Lübeck-Buntekuh!

Buntekuh, Lübeck, Deutschland - Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am 26. Juni 2025 im Stadtteil Buntekuh in Lübeck, als ein Wendemanöver fatale Folgen hatte. Ein 47-jähriger Mann aus dem Kreis Stormarn fuhr mit seinem VW stadteinwärts, als er auf die entgegengesetzte Fahrbahn einer 44-jährigen Frau stieß, die mit ihrem Hyundai versuchte zu wenden. Die Kollision endete für die Frau tragisch – sie wurde schwer verletzt und musste, wie auch ihr männlicher Unfallgegner, der nur leicht verletzt wurde, ins Krankenhaus gebracht werden. Beide wurden direkt vor Ort medizinisch versorgt, während die Feuerwehr eingreifen musste, um auslaufende Betriebsstoffe zu beseitigen. Die Fahrzeuge waren so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Während der Bergungsarbeiten waren zwei Fahrstreifen gesperrt, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte. Die Unfallstelle konnte um 9.30 Uhr vollständig geräumt werden. Die Polizei hat Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen, insbesondere weil der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung besteht, wie ln-online.de berichtet.

Doch was genau bedeutet fahrlässige Körperverletzung? Diese ist im § 229 des Strafgesetzbuchs (StGB) definiert. Im Falle eines Verkehrsunfalls kann sie dann vorliegen, wenn die Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr nicht beachtet wurden. Dies könnte hier der Fall sein, denn die verletzte 44-Jährige könnte durch das versuchte Wenden einen vermeidbaren Unfall verursacht haben. Für die Fahrlässigkeit gilt, dass die Körperverletzung ohne Vorsatz geschah, aber durch das Missachten der Sorgfaltspflicht hätte vermieden werden können. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden ist notwendig, wie auch ra-kotz.de erklärt. Das bedeutet im Klartext: Bei einem Unfall wie diesem wird oft von Fahrlässigkeit ausgegangen, und die Beteiligten sehen sich schnell rechtlichen Konsequenzen gegenüber.

Rechtliche Folgen und Haftung

Die möglichen Strafen für fahrlässige Körperverletzung reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Hierbei wird berücksichtigt, wie gravierend die Verletzungen waren und ob der Unfallverursacher eventuell selbst verletzt wurde oder unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand. Sind Vorstrafen vorhanden, können die Strafen noch höher ausfallen. Zu beachten ist, dass Unfallverursacher auch ohne eine Strafanzeige der Geschädigten belangt werden können, wie bussgeldkatalog.org legt dar.

Eine wichtige Maßnahme nach einem Unfall ist es, sofort Erste Hilfe zu leisten und den Unfallort abzusichern, bevor die Polizei und der Rettungsdienst informiert werden. Außerdem empfiehlt es sich, schon bald die eigene Haftpflichtversicherung zu informieren und im Falle einer Anzeige, schnell zu reagieren. Täter können sich rechtliche Beratung einholen, um die Folgen der fahrlässigen Körperverletzung möglicherweise zu mildern. Positives Nachverhalten kann sich zudem günstig auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken.

Details
OrtBuntekuh, Lübeck, Deutschland
Quellen