Gemeinde verurteilt: 12.500 Euro Schmerzensgeld für Unfallopfer!
Gemeinde verurteilt: 12.500 Euro Schmerzensgeld für Unfallopfer!
Celle, Deutschland - Schock für die Gemeinde: Ein jüngstes Urteil des Oberlandesgerichts Celle hat bedeutende Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten der Kommunen im Bereich der Abwasserkanalisation. Der Fall dreht sich um einen Unfall, bei dem ein Fußgänger auf einem sickerschachtdeckel zu Fall kam und Verletzungen erlitt. Die Richter entschieden, dass die Gemeinde für den nicht ordnungsgemäßen Zustand des Deckels haftet, wenn ein Bürger so zu Schaden kommt. Es wurde sogar eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, wodurch die Entscheidung nun rechtskräftig bleibt. Die Gemeinde ist nun verpflichtet, dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro sowie den Verdienstausfall von 1.820,98 Euro zu zahlen, zusammen mit allfälligen weiteren immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 4. September 2020, sofern keine Ansprüche auf Dritte übergegangen sind, wie euwid-wasser.de berichtet.
Aber wo sind die Grenzen der Haftung zu ziehen? Eine wichtige Thematik in diesem Zusammenhang ist die Gefährdungshaftung, die laut § 2 Abs. 1 Haftpflichtgesetz (HaftPflG) eine Haftung der Gemeinde bei Schäden an ihren Rohrleitungsanlagen vorsieht. Diese Haftung ist besonders prägnant bei Wasserschäden durch Abwasserkanalisationsanlagen, jedoch nicht einfach bei Rückstauschäden invers von hinlänglich ordnungsgemäßer Rückstausicherung. So wurde in einem anderen Fall vom Landgericht Hannover die Klage eines Bürgers abgewiesen, der aufgrund unzureichender Rückstausicherung in seinem Haus Wasserschäden erlitten hatte. Der Richter stellte fest, dass Rückstauschäden nicht unbedingt unter den Schutzbereich der Haftpflichtgesetze fallen, insbesondere wenn keine ordentliche Vorsorge getroffen wurde, wie openjur.de berichtet.
Haftung bei Überschwemmungen und Rückstauschäden
Ein ganz anderes Thema sind Rückstauschäden und deren rechtliche Einordnung. Im Gegensatz zur Gefährdungshaftung zählt das Risiko von Rückstauschäden nicht zu den unmittelbaren Pflichten der Versorgungsträger, wenn durch eigene Maßnahmen wie Rückstauventile eine Sicherung möglich ist. Weiterhin hängt die Haftung für Schäden durch kommunale Abwasserkanalisation maßgeblich von der Schadensursache ab. Während bei Überschwemmungen durch Straßenkanalisation oft die Gemeinde haftet, sieht das Gesetz bei Rückstauschäden und deren Ursachen strenger aus. So wurde im Fall eines etwaigen Rückstauschadens, bei dem die Zuständigkeit nicht genau zugeordnet werden kann, der Kläger ohne Entschädigung gelassen, da ihm kein Vorwurf gegen die sorgsame Wartung der Gemeinde nachgewiesen werden konnte, erklärt haufe.de.
Was können also Grundstückseigentümer tun, um sich zu absichern? Es ist ratsam, die technischen Vorkehrungen zur Rückstausicherung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Die Beispiele aus den Gerichtsverfahren zeigen deutlich, dass die Verantwortung nicht nur bei den Kommunen liegt, sondern auch die Bürger selbst in der Pflicht stehen, ihre Häuser ausreichend zu schützen, um im Falle von Unwettern oder technischen Problemen nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Dieser Fall und die rechtlichen Aspekte rund um die Abwasserkanalisation zeigen uns erneut, wie wichtig es ist, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten zu beschäftigen. Rechtliche Auseinandersetzungen rund um die Haftung im Falle von Schäden können häufig lange dauern, und die Konsequenzen können sowohl für Gemeinden als auch für die Bürger erheblich sein. Es liegt daher nahe, gut informiert zu sein und proaktive Maßnahmen zu ergreifen.
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Ort | Celle, Deutschland |
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