Neue Heizkostenregelung: Verbrauch abhängige Abrechnung ab Oktober 2025!

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Ab Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Heizkostenabrechnung in Deutschland, die mehr Transparenz und Gerechtigkeit für Mieter bringen.

Ab Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Heizkostenabrechnung in Deutschland, die mehr Transparenz und Gerechtigkeit für Mieter bringen.
Ab Oktober 2025 gelten neue Regelungen zur Heizkostenabrechnung in Deutschland, die mehr Transparenz und Gerechtigkeit für Mieter bringen.

Neue Heizkostenregelung: Verbrauch abhängige Abrechnung ab Oktober 2025!

Ab Oktober 2025 wird sich die Nebenkostenabrechnung in Deutschland grundlegend verändern und das betrifft insbesondere Mieter in Häusern mit zentralen Wärmepumpen. Wie nord24 berichtet, läuft das sogenannte Wärmepumpenprivileg aus, was bedeutet, dass die bisherige pauschale Abrechnung der Nebenkosten nicht mehr zulässig ist. Vermieter sind künftig verpflichtet, den Energieverbrauch ihrer Mieter genau zu erfassen und nach Verbrauch abzurechnen.

Diese Regelung zielt darauf ab, mehr Transparenz und Gerechtigkeit in die Energiekosten zu bringen. Wer weniger heizt, kann auch weniger für die Heizkosten zahlen. Allerdings stellt die neue Gesetzgebung auch klare Anforderungen an die Vermieter: Um den tatsächlichen Verbrauch messen zu können, müssen spezielle Messgeräte installiert werden. Diese Technik muss bis zum 30. September 2025 nachgerüstet werden, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen.

Verbrauchsabhängige Abrechnung wird Pflicht

Das Wärmepumpenprivileg, welches bis jetzt den Vermietern erlaubte, die Stromkosten für Wärmepumpen verbrauchsunabhängig auf die Mieter umzulegen, entfällt ebenfalls. Nun müssen die Stromkosten wie die Gaskosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Das heißt konkret: Mieter können ab dem 1. Oktober 2025 keine pauschalen Nebenkosten mehr erwarten; stattdessen haben sie ein Anrecht auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung, die in der nächsten Abrechnungsperiode nach Installation der Zähler obligatorisch wird. Die Beratungsstelle für Haus und Grund erklärt, dass Vermieter bis spätestens 30. September 2025 die notwendigen Geräte installieren müssen, andernfalls können sie sich rechtlichen Problemen gegenübersehen, wie auf Haus & Grund zu lesen ist.

Für Mieter bedeutet das, dass sie in der Regel erst 2027 mit der ersten verbrauchsabhängigen Betriebskostenabrechnung rechnen können, wenn die Geräte im Jahr 2025 installiert werden. Im nächsten Abrechnungszeitraum müssen die Verbrauchserfassungsgeräte glaubhaft dokumentieren, wie viel jeder einzelne Mieter tatsächlich verbraucht hat.

Vorabinformation für Mieter

Wie bereits in der Heizkostenverordnung verankert, müssen ab dem 1. Oktober 2024 auch in Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpen die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bedeutet konkret: Der große Vorteil dieser neuen Regelung ist nicht nur die gerechtere Verteilung der Kosten, sondern auch die Möglichkeit für Mieter, aktiver auf ihren Energieverbrauch zu achten. Dies kann unter Umständen auch zu Einsparungen führen, wenn darauf geachtet wird, effizient mit der Heizenergie umzugehen, wie Energie-Experten berichten.

Koordiniert werden sollte auch der Austausch mit den Vermietern, damit alle rechtzeitig informiert werden, welche Änderungen auf sie zukommen. Die rechtzeitige Installation der Verbrauchszähler ist daher von großer Bedeutung, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen und fairere Kostenverteilungen gewährleisten zu können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Regelung für viele Mieter von Bedeutung sein wird und ein gewisses Umdenken in der Heizgewohnheit erfordert. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen tatsächlich dazu führen, dass die Energiekosten transparenter und gerechter verteilt werden.