Skandal um Bezahlchips: Festivals kassieren unzulässige Zusatzgebühren!

Skandal um Bezahlchips: Festivals kassieren unzulässige Zusatzgebühren!

Bremerhaven, Deutschland - In Deutschland heißt es wieder „Festivalzeit“, und Veranstaltungen wie Rock am Ring, Nature One und Wacken Open Air stehen hoch im Kurs. Allerdings bringt die beliebte Münze des Vergnügens, der Bezahlchip, auch einige unangenehme Überraschungen mit sich, wie die Verbraucherzentrale nun aufzeigt. Besucher müssen sich auf zahlreiche Zusatzkosten einrichten, die beim Festivalvergnügen ordentlich ins Gewicht fallen können. Stadt Bremerhaven berichtet, dass die Verbraucherzentrale problematische Geschäftspraktiken bei mehreren Festivals identifiziert hat.

Die Kosten für die Aktivierung oder erstmalige Aufladung dieser Chips belaufen sich auf zwischen 29 Cent und 2 Euro. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern könnte in vielen Fällen auch rechtswidrig sein. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind solche Zusatzkosten unzulässig, wenn die Chips die einzige Zahlungsmöglichkeit am Veranstaltungsort darstellen und nur mittels EC- oder Kreditkarte aufgeladen werden können. Darüber hinaus ist die Rückerstattung von Restguthaben nach dem Festival ein weiteres Ärgernis: Einige Veranstalter erheben Gebühren oder zahlen keine Beträge unter 1 bis 2,50 Euro zurück. Hier betont die Verbraucherzentrale, dass Besucher rechtlich Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung ohne Abzüge haben.

Rechtliche Schritte gegen Veranstalter

Um diesen Praktiken ein Ende zu setzen, hat die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte eingeleitet. Von zehn Festivalveranstaltern haben acht bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Aktuell wird eine Klage gegen die Heroes Festival GmbH beim Oberlandesgericht Bamberg verhandelt, die sich mit den unzulässigen Gebühren von 1,50 Euro für die Chipaufladung und 50 Cent für Rückerstattungen befasst. Auch das Landgericht Berlin hat entschieden, dass zusätzliche Kosten beim Lollapalooza-Festival unzulässig sind – dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Weiters hat das Landgericht Bochum die Aktivierungsgebühren und Mindestauszahlungsbeträge beim Juicy Beats Festival für rechtswidrig erklärt.

Die Ticketpreise selbst sorgen ebenfalls für Verwirrung, da viele Veranstalter Servicegebühren erst beim Kaufabschluss sichtbar machen. Das zieht den Zorn der Verbraucher auf sich, die sich dadurch im Preisvergleich benachteiligt fühlen. Verbraucher sind es gewohnt, dass ein transparentes Preismodell auch zu einem entspannten Festivalbesuch gehört.

Wohin wenden sich betroffene Festivalbesucher?

Betroffene Besucher werden ermuntert, sich zu beschweren und ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Rückerstattungsfristen sind oft kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, was zusätzlichen Druck auf die Konsumenten ausübt. Wer für unberechtigte Zusatzkosten zur Kasse gebeten wird, sollte nicht zögern, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Letztlich sollten alle Festivalbesucher vor dem großen Ereignis gut informiert sein, um unliebsame Überraschungen am Geldbeutel zu vermeiden.

Die Festivalzeit soll Freude bringen, nicht Unannehmlichkeiten. Lassen wir uns nicht von unfairen Zusatzgebühren den Spaß verderben, und setzen wir darauf, dass die Regeln für alle Veranstalter geltend gemacht werden. Bleiben wir also gespannt, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen weiter entwickeln werden. Ein erfolgreiches Festival-Feeling für alle!

Details
OrtBremerhaven, Deutschland
Quellen

Kommentare (0)