Bauarbeiten auf RE 6: Verzögerungen zwischen Hamburg und Sylt drohen!
Deutsche Bahn kündigt Fahrplanänderungen für den RE 6 zwischen Westerland und Hamburg-Altona aufgrund von Gleisarbeiten an.

Bauarbeiten auf RE 6: Verzögerungen zwischen Hamburg und Sylt drohen!
Die Deutsche Bahn hat wichtige Informationen für Reisende in Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht. Aufgrund von Reparaturarbeiten an einer Weiche zwischen Niebüll und Klanxbüll müssen Fahrgäste auf der Linie RE 6 (Westerland(Sylt) – Hamburg-Altona) mit Verspätungen und Teilausfällen rechnen. Diese Arbeiten haben heute, am 17. September 2025, begonnen und sollen voraussichtlich morgen, am 18. September 2025, abgeschlossen sein. Die Bahn empfiehlt allen Reisenden, sich vor Reiseantritt über ihre Verbindungen zu informieren.
Wo findet man die neuesten Informationen? Auf der Website bahn.de, in der App DB Navigator oder über den regionalen Kundendialog unter der Telefonnummer 0431 53440500 können sich Fahrgäste stets auf dem Laufenden halten. Besonders wichtig sind die Informationen zu möglichen gesetzlichen Ansprüchen, die bei Verspätungen und Zugausfällen gelten. Detaillierte Informationen zu Fahrgastrechten sind ebenfalls auf bahn.de/fahrgastrechte zu finden.
Aktuelle Verkehrslage
Wie sieht es mit dem restlichen Bahnverkehr aus? Laut Bahndampf gibt es am heutigen Tag keine speziellen Verkehrsmeldungen für den Fernverkehr und Regionalverkehr in den meisten Bundesländern, darunter auch in Hamburg und Schleswig-Holstein. Reisende sollten dennoch vor Fahrtantritt die Informationen auf der offiziellen Website oder über die DB Navigator App prüfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Ein weiteres praktisches Feature ist die Störungskarte auf db-fahrplan.com, die einen Überblick über aktuelle Zugausfälle und Streckenunterbrechungen bietet. Mit dem Zugradar kann man in Echtzeit die Positionen der Züge verfolgen. So bleiben Pendler und Reisende stets informiert über den aktuellen Stand des Bahnverkehrs.
Fahrgastrechte bei Verspätungen
Was passiert bei Verspätungen? Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten haben Fahrgäste die Möglichkeit, auf eine andere Verbindung zu wechseln, auch im Fernverkehr, solange keine Reservierungspflicht besteht. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es eine Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises; bei einem Abbruch der Reise erhält man sogar 100 Prozent zurück. Für Zeitkarteninhaber gelten spezifische Regelungen, die eine Entschädigung bei unvorhergesehenen Verzögerungen vorsehen. Hierbei wird ein Entschädigungsbetrag von bis zu 5 Euro pro Verspätungsfall in der 2. Klasse angeboten.
Mit diesen Informationen im Hinterkopf sind die Reisenden gut gewappnet und sollten keine Schwierigkeiten haben, ihre Bahnverbindungen zu erreichen. Gut planen ist die Devise – so bleibt der Stress außen vor!