Greifswald: Gericht stoppt Schulverweis nach kontroverser Geste in Auschwitz

Greifswald: Gericht stoppt Schulverweis nach kontroverser Geste in Auschwitz
Greifswald, Deutschland - In Greifswald sorgt ein Vorfall aus dem NS-Konzentrationslager Auschwitz für Aufregung: Zwei Schüler der Fischerschule haben während einer Studienfahrt ein Video aufgenommen, in dem ein Schüler eine rechtsextreme Geste zeigt. Dieses Video landete auf TikTok und die Wellen schlugen hoch, als das Bildungsministerium nach Bekanntwerden des Videos umgehend harte Ordnungsmaßnahmen ankündigte und die Schüler von der Schule verwies, berichtet die Ostsee-Zeitung.
In der Folge richtete sich das Augenmerk auch auf die Schulleitung, die es versäumte, den Vorfall zeitnah zu melden. Erst nach einer Intervention des Bildungsministeriums stellte diese eine Strafanzeige bei der Polizei. Das Verwaltungsgericht Greifswald stoppte daraufhin den Schulverweis, da es in der Entscheidung formale und materielle Mängel entdeckte. Dies bedeutet, dass möglicherweise die Voraussetzungen für einen Schulverweis nicht erfüllt waren, wie Befürchtungen, dass ein temporärer Ausschluss ausreichend hätte sein können oder dass nicht genügend Beweise vorliegen.
Das rechtliche Vorgehen
Der Anwalt des Schülers, der im Video zu sehen ist, sieht die gesamte Situation kritisch und spricht von einer Vorverurteilung. Seiner Meinung nach sei das Handzeichen nur kurz zu sehen und könne nicht als White-Power-Geste interpretiert werden, die in rechtsextremen Kreisen für die Überlegenheit der „weißen Rasse“ steht. Interessant ist, dass die Geste in der Tauchersprache auch als „ok“ gedeutet werden kann, was für zusätzliche Verwirrung sorgt.
Das Verwaltungsgericht hat jedoch nicht einmal klar dargelegt, ob es das Zeichen als „ok“ oder als White Power eingeordnet hat. Während der Entscheidung fand das Eilverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die betroffenen Schüler minderjährig sind. Das Staatliche Schulamt kündigte an, Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen, was bedeutet, dass das Hauptverfahren noch bevorsteht.
Ein Blick auf die Gesetze
Im Kontext dieses Vorfalls sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bedeutung. Laut Informationen von Zeit können bestimmte rechtsextreme Symbole und deren Verwendung gesetzlich verfolgt werden, insbesondere gemäß den Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs. Diese Paragraphen regeln die Verbreitung von Propagandamitteln sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Strafen können von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren reichen.
Das Jugendstrafrecht, das in diesem Fall zur Anwendung kommt, sieht vor, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Statt reiner Bestrafung setzen die Gerichte oft auf gemeinnützige Arbeit oder soziale Trainingskurse. Dies stellt sicher, dass die jungen Menschen die Konsequenzen ihrer Handlungen erkennen und verstehen.
Die Thematik zieht nicht nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich, sondern zeigt auch die Schwierigkeiten im Umgang mit rechtsextremistischen Symboliken, besonders im digitalen Zeitalter. Die Schulleitung und das Bildungsministerium in Greifswald stehen vor der Herausforderung, die richtigen Schritte zu unternehmen, um sowohl der öffentlichen Sicherheit als auch der Bildungsgerechtigkeit gerecht zu werden.
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Ort | Greifswald, Deutschland |
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