Illegale Baumfällungen: Schützen Sie unsere Natur in Vorpommern!

Illegale Baumfällungen in Greifswald: Erfahren Sie, welche Schutzregeln und Genehmigungen gelten, um Bäume zu schützen.
Illegale Baumfällungen in Greifswald: Erfahren Sie, welche Schutzregeln und Genehmigungen gelten, um Bäume zu schützen. (Symbolbild/MND)

Illegale Baumfällungen: Schützen Sie unsere Natur in Vorpommern!

Greifswald, Deutschland - In Mecklenburg-Vorpommern ist der Baumschutz kein leichtes Thema, denn hier gibt es strenge Regelungen, die Eigentümer und die zuständigen Behörden gleichermaßen betreffen. Laut der Ostsee-Zeitung, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hat, ist es wichtig zu wissen, dass Bäume in diesem Bundesland gesetzlich geschützt sind. Um einen Baum fällen zu dürfen, benötigt man eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Besonders betroffen von diesen Regelungen sind Alleebäume und Baumreihen, die an Verkehrsflächen und Feldwegen stehen. Auch Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm in einer Höhe von 1,30 m genießen besonderen Schutz.

Unter den geschützten Baumarten auf privaten Grundstücken sind Linden, Buchen, Eichen, Ulmen, Platanen, Walnüsse und Esskastanien zu finden. Um eine Fällgenehmigung zu beantragen, müssen die Anträge direkt bei der Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald eingereicht werden. Wer es wagt, ohne solch eine Genehmigung einen Baum zu fällen, der muss mit heftigen Konsequenzen rechnen – Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind hier möglich. Die Fakten zu solch illegalen Fällungen sind klar: Sie stellen nicht nur einen Verstoß gegen den Schutz der Bäume dar, sondern beeinträchtigen auch die Umwelt erheblich. Bäume produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe und bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen einen wichtigen Lebensraum.

Genehmigungsverfahren und Ausnahmen

Ein häufig unterschätzter Aspekt sind die Ausnahmen, die es unter bestimmten Umständen gibt. Häufig wird „Gefahr im Verzug“ als Grund für nicht genehmigte Fällungen angegeben, aber oft liegt hier ein Missverständnis vor. Laut den Vorschriften darf nur bei eklatanten Schäden, die sofortige Maßnahmen erfordern, ohne Genehmigung gehandelt werden. Ein Fällantrag ist sinnvoll und notwendig, wenn vermutet wird, dass ein Baum zum Risiko wird. Pilzfruchtkörper am Stamm beispielsweise sind kein ausreichender Grund für eine sofortige Fällaktion. Wer unsicher ist, sollte einen Baumsachverständigen hinzuziehen, der die Situation objektiv beurteilen kann.

Eine wichtige Regel für alle, die mit der Fällung von Bäumen zu tun haben, ist, dass eine Genehmigung für Fällungen in der Regel mit Auflagen verbunden ist, beispielsweise mit der Verpflichtung, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Das bedeutet ein gutes Händchen bei der Planung von Neupflanzungen – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch für die eigene Gewissenhaftigkeit gegenüber der Natur.

Rechtliche Grundlagen und lokale Besonderheiten

Schaut man auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, gibt es verschiedene Gesetze und Vorschriften, die je nach Bundesland variieren können. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt beispielsweise fest, dass das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt ist, es sei denn, es handelt sich um Form- und Pflegeschnitte. Auch die Landesnaturschutzgesetze von Mecklenburg-Vorpommern spielen eine entscheidende Rolle. Bei Fällungen ist ausreichend Wissen über die kommunalen Baumschutzverordnungen wichtig, um Konflikte zu vermeiden.

Immer wieder zeigen Gerichtsurteile die Relevanz eines gewissenhaften Umgangs mit den gesetzlichen Regelungen. So können nicht nur Bußgelder bei Verstößen verhängt werden, sondern es können auch Schadensersatzansprüche entstehen, wenn jemand unrechtmäßig geschützte Bäume fällt oder beschädigt.

Alles in allem lässt sich sagen, dass sich Bäume und ihre Fällung in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur um rechtliche Vorschriften drehen, sondern auch um ökologische Verantwortung. Wer sich an die bestehenden Regeln hält und mit Bedacht handelt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt. Informationen zu den notwendigen Verfahren findet man auch im MV-Serviceportal, das hilfreiche Anlaufstellen und weitere Details bietet. Für rechtliche Fragen rund um den Baumschutz steht die Kanzlei Herfurtner als kompetente Adresse zur Verfügung.

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OrtGreifswald, Deutschland
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