Sparkasse mahnt: Online-Banking-Verträge bald gekündigt!

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Die Sparkasse Vorpommern informiert über notwendige Zustimmungen zu neuen Online-Banking-Bedingungen aufgrund einer EU-Verordnung.

Die Sparkasse Vorpommern informiert über notwendige Zustimmungen zu neuen Online-Banking-Bedingungen aufgrund einer EU-Verordnung.
Die Sparkasse Vorpommern informiert über notwendige Zustimmungen zu neuen Online-Banking-Bedingungen aufgrund einer EU-Verordnung.

Sparkasse mahnt: Online-Banking-Verträge bald gekündigt!

Die Sparkasse Vorpommern bittet ihre Kundschaft um Aufmerksamkeit: Rund 2.500 Online-Banking-Verträge sollen gekündigt werden, weil diese Kunden noch nicht den neuen, aktualisierten Geschäftsbedingungen zugestimmt haben. Der Vorstandschef Ulrich Wolff erklärte, dass dies der letzte Kontaktversuch sei, um Kündigungen von Girokonten zu vermeiden. Durch die moderne Überweisungstechnik, die seit dem Inkrafttreten einer EU-Verordnung am 1. Oktober 2025 gilt, müssen Kunden einer Empfängerprüfung zustimmen, die sicherstellt, dass der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt.

Diese Regelungen betreffen ein beträchtliches Segment der fast 220.000 betroffenen Kunden der Sparkasse. Laut der Ostsee-Zeitung haben bis jetzt über 97% der Kunden, also etwa 214.000, ihr Einverständnis gegeben. Allerdings war ein kleiner Teil, der nicht reagiert hat, trotz mehrerer Kontaktversuche nicht zu erreichen.

Wichtige Änderungen im Überweisungsverkehr

Seit dem 5. Oktober 2025 sind die Banken verpflichtet, bei Überweisungen automatisch zu prüfen, ob der Name des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Diese Regelung gilt nicht nur für SEPA-Überweisungen, sondern auch für Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge. Das Ziel ist klar: Zahlendreher und Betrug sollen vermieden werden. Die Rückmeldungen zu den Überweisungsversuchen erfolgen in der Regel innerhalb weniger Sekunden, wobei verschiedene Rückmeldungen zur Übereinstimmung des Namens und der IBAN bereitgestellt werden.

Wie die Sparkasse Vorpommern in ihrer Mitteilung hervorhebt, entscheiden die Zahler selbst, ob sie die Zahlung freigeben. Die Sparkasse haftet jedoch nicht für Fehlüberweisungen, wenn die Angaben nicht übereinstimmen.

Echtzeitüberweisungen – alles rund um die Uhr

Mit der EU-Verordnung (EU) 2024/886, auch bekannt als Echtzeitüberweisungs-VO, wurde die Nutzung von Echtzeitüberweisungen vorangetrieben. Diese innovative Methode ermöglicht es, Überweisungen rund um die Uhr auszuführen, sodass der Betrag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar ist. Die Sparkasse Vorpommern muss daher sicherstellen, dass alle neuen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und dafür das Einverständnis ihrer Kunden benötigt.

Zusätzlich sind Banken verpflichtet, die gleichen Entgelte für Echtzeitüberweisungen wie für herkömmliche Überweisungen zu verlangen. Auch die Möglichkeit zur Empfängerprüfung wird angeboten, was zusätzlich zur Sicherheit beiträgt.

Die Informationskampagne der Sparkasse wird alle Kunden erreichen, auch die, welche digitale Dienste nicht nutzen. Die Kunden werden telefonisch oder über Selbstbedienungsgeräte über die Notwendigkeit der Zustimmung informiert. Nutzen liegt auf der Hand: Die Zustimmung sichert nicht nur den Zugang zu modernen Zahlungsdiensten, sondern schützt auch vor finanziellen Missgeschicken.

Fallen die notwendigen Zusagen nicht bis Januar 2026, wird das Online-Banking für die betroffenen Konten deaktiviert. Bei späterer Zustimmung kann der Zugriff jedoch am selben Tag wieder freigeschaltet werden. Kunden sollten daher aktiv werden, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.