Berliner Camper-Paar vor Gericht: Drosten-Prozess beginnt im Oktober!

Berufungsprozess gegen Camper-Paar wegen Beleidigung von Virologe Christian Drosten beginnt am 1. Oktober 2024 in Neubrandenburg.

Berufungsprozess gegen Camper-Paar wegen Beleidigung von Virologe Christian Drosten beginnt am 1. Oktober 2024 in Neubrandenburg.
Berufungsprozess gegen Camper-Paar wegen Beleidigung von Virologe Christian Drosten beginnt am 1. Oktober 2024 in Neubrandenburg.

Berliner Camper-Paar vor Gericht: Drosten-Prozess beginnt im Oktober!

Der Verlauf des Rechtsstreits gegen ein Berliner Camper-Paar, das den Virologen Christian Drosten während der Corona-Zeit beleidigt hat, geht in die nächste Runde. Am 1. Oktober 2024 beginnt der Berufungsprozess in Neubrandenburg, wie das Landgericht mitteilte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben Berufung gegen das im April 2024 gefällte Urteil des Amtsgerichts Waren eingelegt. Diese Entscheidung kam nicht überraschend, da beide Seiten mit den ursprünglichen Urteilen unzufrieden sind.

Was passierte genau? Im Juni 2022 hatte der 51-jährige Mann, ohne Drostens Zustimmung, private Bildaufnahmen des Virologen gemacht und diese in einer öffentlichen Telegram-Gruppe geteilt. Er bezeichnete Drosten als „größten Verbrecher, der frei herumläuft“ und machte die Aussage lautstark am Folgetag erneut. Die 52-jährige Frau, ebenfalls eine Angeklagte, mischte sich ebenfalls ein und forderte Drosten auf, sich zu entfernen. In der ersten Instanz wurde das Paar wegen Verleumdung und Beleidigung verwarnt. Der Mann erhielt eine Verwarnung aufgrund seines Verhaltens, während die Frau wegen Beleidigung verurteilt wurde.

Verlauf des Prozesses

Ursprünglich waren die Verhandlungstermine für Juli 2024 geplant, doch diese mussten aufgrund von terminlichen Schwierigkeiten auf den Herbst verschoben werden. Das Gericht begründete die Verschiebung mit den unterschiedlichen Ferien- und Urlaubszeiten der beteiligten Parteien aus mehreren Bundesländern. Von diesen Komplikationen ist besonders auch die Staatsanwaltschaft betroffen, die eine höhere Strafe für die Verurteilten fordert.

In der ersten Instanz erhielten die Angeklagten eine einjährige Bewährungszeit, was bedeutet, dass sie keine Geldstrafe zahlen müssen, solange sie die Auflagen der Bewährung einhalten. Beide beschuldigten Personen leben momentan von Bürgergeld und haben ein Kind. Die Anklage hob hervor, dass die Beleidigungen während eines Ausflugs zu einem Zeltplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte erfolgten, wo Drosten mit seinem vierjährigen Sohn war. Während des Vorfalls fühlte sich der Virologe durch die Lautstärke und Aggressivität des Paares bedroht und rief die Polizei.

Meinungsfreiheit in der Wissenschaft

Die Diskussion um die Vorfälle hat auch größere Wellen geschlagen. Viele Wissenschaftler, darunter auch Virologen, äußern Bedenken über die Meinungsfreiheit in der Wissenschaft, besonders in Zeiten der Pandemie. Eine Umfrage veröffentlicht von Spiegel zeigt, dass viele Forscher in Deutschland fürchten, aufgrund ihrer Stellungnahmen öffentlich angefeindet zu werden. Diese Bedenken sind vor dem Hintergrund der Vorfälle gegen Drosten besonders relevant und werfen Fragen auf, wie sich gesellschaftliche Spannungen auf die Wissenschaft auswirken können.

Interessanterweise gab es auch eine frühere Angeklagte, gegen die das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Diese Vielzahl an Ereignissen und Entwicklungen rund um diesen Prozess zeigt, dass der Fall nicht nur ein juristisches, sondern auch ein gesellschaftliches Thema ist. Die nächsten Verhandlungstermine stehen schon fest: Nach dem ersten Berufungstermin am 1. Oktober 2024 folgt ein weiterer am 6. Oktober 2024. Die Augen der Öffentlichkeit werden auf Neubrandenburg gerichtet sein, während dieser Prozess weitergeht.

Weitere Informationen zu diesem Thema und den Herausforderungen der Wissenschaft finden Sie auf Spiegel.