21-Jähriger aus MV: 30-mal beim Schwarzfahren deutschlandweit erwischt!

21-Jähriger aus MV: 30-mal beim Schwarzfahren deutschlandweit erwischt!

Neubrandenburg, Deutschland - Ein 21-jähriger Mann aus Burg Stargard hat es auf äußerst unkonventionelle Weise mit dem Bahnreisen gehalten. Dieser Schwarzfahrer wurde laut [nordkurier.de](https://www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/21-jaehriger-aus-mv-30-mal-beim-schwarzfahren-quer-durch-deutschland-erwischt-3748125) bei seinen unbezahlten Fahrten quer durch Deutschland in zahlreichen Zügen erwischt. Die Bundespolizei konnte ihn in insgesamt etwa 30 Fällen ausfindig machen, nachdem er zwischen September 2024 und Januar 2025 in Schnellzügen wie dem ICE und S-Bahn unterwegs war, ohne je ein Ticket zu kaufen.

Was geht im Gerichtssaal? Eigentlich sollte der Prozess am Amtsgericht Neubrandenburg stattfinden, doch der Beschuldigte ließ sich nicht blicken, was zur Absage der Verhandlung führte. Richter Torsten Pugell kündigte daraufhin an, einen neuen Termin festzulegen. Die Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe waren nach dem gescheiterten Termin unverrichteter Dinge geblieben.

Bekanntheit bei der Justiz

Der junge Mann ist der Justiz kein Unbekannter. Bereits zuvor musste er sich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Die Jugendgerichtshilfe hat derzeit keinen Kontakt zu ihm, da er seit Januar nicht mehr in Erscheinung trat.

Im rechtlichen Kontext stellt das Erschleichen von Leistungen, wie das Schwarzfahren, eine strafbare Handlung dar. Gemäß § 265a StGB gilt es als eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Es handelt sich hierbei um eine „Erschleichung“ von Leistungen, die nicht nur für Beförderungsdienste gilt, sondern auch für Automaten oder Zutritte zu bestimmten Veranstaltungen, wie auf anwalt.de erläutert wird.

Strafmaß und weitere Konsequenzen

Die Strafe für das Erschleichen von Leistungen kann im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Bei einer Vielzahl an Verstößen, so wie im Fall unseres Fahrgast-Abenteurers, ist die Situation umso brisanter. Die Bundesgerichtshof-Entscheidungen haben geklärt, dass es sich hierbei um einen Tatbestand handelt, der nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Eine Verurteilung könnte für den Betroffenen nicht nur mit finanziellen Einbußen verbunden sein, sondern auch negative Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen haben, da solche Urteile ins polizeiliche Führungszeugnis gelangen können, so die-anwalts-kanzlei.de.

In Anbetracht der Tatsache, dass die angeklagten 30 Vorfälle vermutlich nur die Spitze des Eisbergs darstellen, könnte der Mann möglicherweise noch viel mehr unentdeckte Fahrten hinter sich haben. Ob er einem möglichen Strafbefehl entkommen kann, bleibt abzuwarten.

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OrtNeubrandenburg, Deutschland
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