Wissen, was zu tun ist: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erklärt!
Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung in Pasewalk: Experten klären am 29. Oktober über rechtliche Aspekte auf.

Wissen, was zu tun ist: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erklärt!
Wie geht es weiter, wenn es um die eigene Gesundheit und Selbstbestimmung geht? Ein wichtiger Aspekt, der oft zu kurz kommt, sind Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Volkshochschule Vorpommern-Greifswald hat sich diesem Thema angenommen und bietet am Mittwoch, den 29. Oktober, von 16.30 bis 18 Uhr eine informative Veranstaltung an. Der Ort des Geschehens ist der Gemeindewiesenweg 8 in Pasewalk, und für nur 15 Euro können Interessierte dabei sein. Der erfahrene Dozent Ralph Burgdorf, Direktor des Amtsgerichts Pasewalk, wird die Teilnehmer durch die Materie leiten.
In der Veranstaltung wird äußerst anschaulich erklärt, was im Falle einer schweren Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung geschieht und welche gesetzlichen Regelungen zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten bestehen. Es wird auch darauf eingegangen, wie wichtig der schriftlich festgelegte Wille für Betreuer und Bevollmächtigte ist. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden wertvolle Hinweise zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Wer Interesse hat, kann sich telefonisch unter 03834 87601856 oder über die Website www.vhs-vg.de (Kurs-Nummer 252P10302) anmelden.
Wichtige Regelungen
Doch was genau bedeutet eine Patientenverfügung? Im Grunde genommen können einwilligungsfähige Volljährige schriftlich festlegen, ob sie bestimmten medizinischen Maßnahmen zustimmen oder diese untersagen möchten. Hierbei prüfen Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auch auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation passen. Sollte keine Patientenverfügung vorliegen, muss der Vertreter gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, basierend auf dem mutmaßlichen Willen des Patienten, wie die Behandlung fortgesetzt werden soll. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere § 1827, sind solche Regelungen ein unverzichtbarer Teil der Patientenrechte.
Zusätzlich zur Patientenverfügung gibt es die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht. Diese ermöglicht es einer Vertrauensperson, im Fall der Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers zu handeln. Der Bevollmächtigte hat dann die Aufgabe, den Willen des nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen zu vertreten. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet hier Beratungsangebote und sogar ein Online-Tool an, mit dem Verbraucher Schritt für Schritt ihre Patientenverfügung erstellen können. Dieses Tool liefert auch hilfreiche Erklärtexte, um die Entscheidungen besser nachvollziehbar zu machen.
Patientenwillen und Organspende
Wer sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinandersetzt, denkt vielleicht auch an die Organspende. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass der Wille des Patienten rechtlich und ethisch maßgeblich ist. Sämtliche Willensbekundungen, sowohl zu Behandlungen als auch zur Organspende, müssen berücksichtigt werden, wenn beide Erklärungen vorliegen. Eine Behandlungsbegrenzung schließt eine Organspende jedoch nicht zwingend aus, weshalb hier verschiedene Fallkonstellationen zu beachten sind.
Insgesamt zeigt sich, dass die Auseinandersetzung mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kein leichtfertiges Unterfangen ist. Es geht um die Sicherstellung des persönlichen Willens in Zeiten, in denen man selbst nicht mehr dafür einstehen kann. Wer sich mit diesem Thema beschäftigen möchte, ist bei der Volkshochschule Vorpommern-Greifswald an der richtigen Adresse. Schützen Sie Ihre Interessen und informieren Sie sich!