Spielplatz oder Bauprojekt: Bürgerentscheid in Schwerin naht!

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Bürgerentscheid in Schwerin am 25. Januar 2026: Entscheidung über Spielplatz oder Bauprojekt per Briefwahl. Gehe zur Stimmbeteiligung!

Bürgerentscheid in Schwerin am 25. Januar 2026: Entscheidung über Spielplatz oder Bauprojekt per Briefwahl. Gehe zur Stimmbeteiligung!
Bürgerentscheid in Schwerin am 25. Januar 2026: Entscheidung über Spielplatz oder Bauprojekt per Briefwahl. Gehe zur Stimmbeteiligung!

Spielplatz oder Bauprojekt: Bürgerentscheid in Schwerin naht!

Auf die Bürger kommt eine spannende Wahl zu: Am Sonntag, den 25. Januar 2026, haben die Einwohner von Schwerin die Möglichkeit, über den Zukunft des Spielplatzes an der Kieler Straße abzustimmen. In einem Bürgerentscheid, der nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren initiiert wurde, können mehr als 79.000 wahlberechtigte Bürger darüber entscheiden, ob die 4800 Quadratmeter große Fläche für einen Investor verkauft werden soll oder ob der Platz als Spielplatz erhalten bleibt. Über 4000 Schweriner haben bereits ihre Stimmen für den Erhalt des Spielplatzes abgegeben, was die Stadtvertretung dazu bewegte, den Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen.

Einzigartiger Abstimmungsmodus

Die Abstimmung wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt, da keine traditionellen Abstimmungsräume eingerichtet werden. Die entsprechenden Unterlagen, einschließlich Stimmzettel, Abstimmungsscheinen und Informationsblatt, werden in den kommenden Wochen an die Bürger verschickt. Diese Schritte sind notwendig, da jeder, der seine Stimme abgeben möchte, die Unterlagen per Post zurückschicken oder sie persönlich im Stadthaus abgeben kann. Apropos Stadthaus: Die letzte Gelegenheit zur Abgabe der Stimmen ist am 25. Januar um 18 Uhr, und die Auszählung der Stimmen findet anschließend öffentlich statt.

Trennung von Wahlterminen

Ein interessantes Detail ist die Entscheidung der Stadtvertretung, den Bürgerentscheid getrennt von der Oberbürgermeisterwahl, die am 12. April 2026 stattfinden soll, durchzuführen. Dies geschieht trotz der Empfehlung des Innenministeriums, die Wahlen zusammenzulegen, um Kosten zu sparen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Letztlich wird die Durchführung des Bürgerentscheids zusätzliche Ausgaben von rund 100.000 Euro verursacht, die vor allem durch Verwaltungsaufwand entstehen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staats- und EU-Bürger ab 16 Jahren, die seit mehr als 37 Tagen in Schwerin wohnen. Das Ergebnis des Bürgerentscheids gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen dafür ist und die Beteiligung mindestens 25% der Stimmberechtigten erreicht. Ein rechtlich verbindliches Verfahren – der Bürgerentscheid hat den gleichen Status wie ein Beschluss der gewählten Kommunalvertretung und ist ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie in Deutschland: Jeder, der daran teilnehmen möchte, kann sich somit aktiv an der Gestaltung seiner Stadt beteiligen, was nicht nur den öffentlichen Diskurs fördert, sondern auch die Akzeptanz von Entscheidungen hebt, wie auf Wikipedia beschrieben wird.

Die politischen Wogen in Schwerin scheinen bereits hoch zu schlagen. Die SPD-Fraktion, die anfänglich eine gemeinsame Terminierung mit der OB-Wahl vorgeschlagen hatte, sieht sich jetzt der Herausforderung gegenüber, ihren Plan nach den Beschlüssen der Stadtvertretung anzupassen. Der scheidende Oberbürgermeister Rico Badenschier wird am 1. Januar 2026 aus dem Amt scheiden, was zu monatlichen Einsparungen führt. Währenddessen setzt der fraktionslose Stadtvertreter und Mitinitiator des Bürgerbegehrens Stephan Martini bereits ein Widerspruch bei der Kommunalaufsicht an, um mögliche Gegenbewegungen gegen den Bürgerentscheid einzuleiten.

Wird der Spielplatz erhalten oder wird ein neuer Bauplatz geschaffen? Die Schweriner werden diese Frage in weniger als zwei Monaten lautstark beantworten können – die Spannung steigt!