Weg zur Notdienst-Apotheke wird länger: 35 km Regelung in MV!

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Neue Regelungen für Notdienst-Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern: Entfernungsgrenze steigt auf 35 km, um Apotheker zu entlasten.

Neue Regelungen für Notdienst-Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern: Entfernungsgrenze steigt auf 35 km, um Apotheker zu entlasten.
Neue Regelungen für Notdienst-Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern: Entfernungsgrenze steigt auf 35 km, um Apotheker zu entlasten.

Weg zur Notdienst-Apotheke wird länger: 35 km Regelung in MV!

In Mecklenburg-Vorpommern stehen Patienten, die in der Nacht oder am Wochenende auf Medikamente angewiesen sind, möglicherweise längere Wege zu Notdienst-Apotheken bevor. Eine neue Verordnung sieht vor, dass die Abstände zwischen Notdienst-Apotheken auf maximal 35 Kilometer erhöht werden. Zuvor betrug dieser Abstand 25 Kilometer. Diese Regelung wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten und soll dazu beitragen, die Apotheker im Land von den Anforderungen der Notdienste zu entlasten, berichtet Ärzteblatt.

Ein Blick auf die Entwicklung der Apothekenlandschaft zeigt, dass die Anzahl öffentlicher Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern von 410 im Jahr 2014 auf nur noch 361 im Jahr 2024 gesunken ist. Diese rückläufige Zahl führt dazu, dass die verbliebenen Apotheker unter einem steigenden Druck stehen, Notdienste zu leisten. Die neue Regelung könnte also auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, diese Belastung zu reduzieren.

Erreichbarkeit und Infrastruktur verbessern

Die neuen Vorgaben besagen, dass alle Notdienst-Apotheken im 35-Kilometer-Raster rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Es wird jedoch auch weiterhin Apotheken geben, die Teil-Notdienste anbieten und beispielsweise ab 22:00 Uhr schließen. Um die nächstgelegene Notfallapotheke zu finden, können Betroffene entweder einen Ort oder eine Postleitzahl in ein Suchfeld eingeben. Dies ermöglicht auf aponet.de ein einfaches Auffinden von Notapotheken in der Umgebung, oft sogar mit Kartenansicht.

Interessant ist, dass die Suchfunktion auch eine erweiterte Suche bietet, um genauere Kriterien festlegen zu können. So können Patienten auch nach angeschlossenen Apotheken suchen, die in naher Zukunft Notdienste anbieten. Trotz der Hilfestellung, die durch solche Plattformen geschaffen wird, ist es wichtig zu wissen, dass die Ergebnisse unverbindlich sind, da Notdienste kurzfristig umgeplant werden können.

Kosten und gesetzliche Bestimmungen

Im Notdienst können bestimmte Gebühren anfallen. Üblicherweise wird eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro erhoben. Diese Gebühr wird von der Krankenkasse übernommen, wenn das Rezept den Vermerk „noctu“ trägt. In der Regel kann die Gebühr von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig fällig werden. Besonders wichtig ist auch, dass Rezeptpflichtige Medikamente unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden dürfen, aber die Apotheker im Notdienst nur Zugriff auf ihr vorhandenes Lager haben.

Darüber hinaus ist es gut zu wissen, dass jede zehnte Apotheke in städtischen Gebieten nachts und an Feiertagen einen Notdienst anbietet, während in ländlichen Gegenden die verfügbare Dienstbereitschaft häufig höher ist. Für medizinische Notfälle gibt es die Notrufnummer 112 und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Das ist eine wichtige Unterstützung für alle, die in dringenden Fällen schnell medizinische Hilfe benötigen.

Die Veränderungen in der Apothekenstruktur und die neuen Regelungen zeigen deutlich: In Mecklenburg-Vorpommern liegt noch einiges an, um die medizinische Versorgung gerade in Notfällen zu optimieren. Die verschiedenen Initiativen und die Anpassung der Notdienstregelungen sind Anzeichen für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Apothekern und der Politik, um die Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen.

Wer mehr Informationen zu den Notdiensten in Mecklenburg-Vorpommern sucht, sollte die Webseite akmv.de besuchen, die wertvolle Hinweise und Angebote bereitstellt.