Gericht erlaubt Alkohol beim Festival Jamel rockt den Förster – Auflagen bleiben!

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald genehmigte Alkohol beim Festival "Jamel rockt den Förster" am 22. und 23. August 2025, mit speziellen Auflagen zur Sicherheit.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald genehmigte Alkohol beim Festival "Jamel rockt den Förster" am 22. und 23. August 2025, mit speziellen Auflagen zur Sicherheit.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald genehmigte Alkohol beim Festival "Jamel rockt den Förster" am 22. und 23. August 2025, mit speziellen Auflagen zur Sicherheit.

Gericht erlaubt Alkohol beim Festival Jamel rockt den Förster – Auflagen bleiben!

In der kommenden Woche wird das jährliche Musikfestival „Jamel rockt den Förster“ erneut die Gemüter bewegen. Doch nicht nur die Musik steht im Mittelpunkt, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen, die seit Wochen die Gerichte beschäftigen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat nun eine Entscheidung getroffen, die einige Auflagen des Landkreises Nordwestmecklenburg in Kraft setzt. Der Landkreis hatte ein Alkoholverbot gefordert, da das Festival als Demonstration angemeldet wurde, um keine Pacht für das gemeindeeigene Gelände zahlen zu müssen. In der jüngsten Entscheidung des Gerichts wurde jedoch klargestellt, dass ein generelles Alkoholverbot nicht notwendig ist, Glasflaschen und Glasbehälter auf dem Festivalgelände jedoch verboten bleiben, wie die Ostsee-Zeitung berichtet.

Ein weiteres zentrales Element der Entscheidung ist die Auflage, dass für jeweils 40 Besucher ein Ordner bereitgestellt werden muss. Auch wenn das Festival traditionell mit Überraschungsauftritten und geheimen Acts aufwartete, müssen die teilnehmenden Musiker und Redner der Versammlungsbehörde im Voraus gemeldet werden. Diese Regelung steht im Widerstreit mit der gewohnten Praxis des Festivals, die ein gewisses Geheimnis um die Künstlerbewahrung pflegt.

Die rechtlichen Hintergründe

Der Landkreis Nordwestmecklenburg erhofft sich durch diese Auflagen eine bessere Kontrolle und Sicherheit während des Events. Die Entscheidung des Gerichts wurde nur zehn Tage vor Festivalbeginn getroffen und könnte entscheidend für den Ablauf des Festivals sein. Das Festival ist in der Vergangenheit aufgrund seines Anliegens, ein Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen, in die Schlagzeilen geraten. Das Lohmeyer-Paar, welches das Festival 2007 ins Leben rief, sieht sich seit ihrem Umzug in die Umgebung von rechtsextremistischen Gruppierungen mit Anfeindungen konfrontiert, was den Charakter des Festivals in den letzten Jahren zusätzlich geprägt hat, so n-tv.

Dieses Jahr wird das Festival am 22. und 23. August stattfinden und erneut hochkarätige Künstler anlocken. Vor der Bühne sind nicht nur gute Musik, sondern auch umstrittene Diskussionen rund um das Recht auf Versammlung zu erwarten. Für den Besuch des Festivals wird Eintritt verlangt, was dazu führt, dass die Nachfrage die Plätze übersteigt. Das Versammlungsrecht, das im Grundgesetz verankert ist, sieht vor, dass jeder das Recht hat, ohne Erlaubnis friedlich zusammenzukommen – das ist ein Grundrecht, das auch auf dem Festival zur Diskussion stehen wird.

Die Geschehnisse rund um das Festival sind nicht nur von lokalem Interesse. Die Frage, wie weit die Auflagen für Versammlungen gehen können, wird bundesweit diskutiert. Das Versammlungsrecht, das den Ländern eine gewisse Gestaltungsfreiheit lässt, wird häufig kritisch hinterfragt. Dabei ist wichtig, dass öffentlichen Veranstaltungen sowohl Raum für Meinungsäußerung als auch für die öffentliche Sicherheit bieten, wie anwalt.org herausstellt.

Insgesamt bleibt spannend, welche Veränderungen sich durch die gerichtlichen Entscheidungen auf das Festivalgeschehen auswirken werden und ob das „Jamel rockt den Förster“ in seiner Tradition bestehen bleiben kann, während es gleichzeitig die Sicherheitsbedürfnisse der Gemeinde berücksichtigt.