20-Jähriger fackelt Wolgaster Mühle ab – Bewährungsstrafe für Langeweile!
Ein 20-Jähriger wurde für die Brandstiftung der historischen Mühle in Wolgast verurteilt. Motiv: Langeweile.

20-Jähriger fackelt Wolgaster Mühle ab – Bewährungsstrafe für Langeweile!
Ein 20-Jähriger wurde am 25. September 2023 vom Jugendschöffengericht des Greifswalder Amtsgerichts wegen Brandstiftung verurteilt. Er ist für den verheerenden Brand der historischen Wendorfschen Mühle in Wolgast verantwortlich, der im August 2023 alles in Brand setzte und als einer der größten Brände in der Region in den letzten Jahren gilt. Laut der Ostsee Zeitung gestand der Angeklagte, dass Langeweile ihn zu der Tat trieb.
Am Abend des 4. August hielt sich der junge Mann auf dem Gelände der Mühle auf und ließ aus unerklärlichen Gründen einen Traktor in einem angrenzenden Schuppen in Brand stecken. Als das Feuer ausbrach, floh er vom Ort des Geschehens, während die Feuerwehr mit über 70 Einsatzkräften stundenlang kämpfte, um die Flammen zu löschen. Leider konnte das Übergreifen des Feuers auf die Mühle nicht verhindert werden, und schließlich brannte das Gebäude vollständig nieder. Der Gesamtschaden wird von der Polizei auf etwa 290.000 Euro geschätzt, wohingegen der ideelle Wert der Mühle, die seit 1880 das Stadtbild Wolgasts prägt, als unschätzbar gilt, wie die Nordkurier hervorhebt.
Die Folgen der Brandstiftung
Die Strafen für Brandstiftung im Jugendstrafrecht sind bekanntlich nicht ohne. Der Angeklagte erhielt eine einjährige Jugendstrafe auf Bewährung, er muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und wird durch einen Bewährungs- und Betreuungshelfer unterstützt. Sollte er gegen die Auflagen verstoßen, droht ihm eine Strafe in der Jugendvollzugsanstalt. Dies ist besonders wichtig, da Brandstiftung nicht nur schwere Sachschäden verursachen kann, sondern auch eine Gefährdung für Menschenleben darstellt. Die Seite für Strafverteidigung weist darauf hin, dass die Strafen im Jugendstrafrecht je nach Schwere der Tat, dem Alter des Täters und den genauen Umständen variieren können.
Darüber hinaus könnte der Eigentümer der Mühle auch eine zivilrechtliche Klage gegen den Verurteilten einreichen, um für den entstandenen Schaden eine Entschädigung zu erhalten. Der junge Mann hat derzeit keine Absicht, gegen das Urteil Revision einzulegen, was bedeutet, dass die rechtlichen Konsequenzen seiner Taten bald wirksam werden könnten. Es ist ein trauriges Kapitel für Wolgast, dessen historische Mühle nun der Vergangenheit angehört.