Gericht hebt Göttinger Müllgebühren auf – Bürger feiern Sieg!
Das Verwaltungsgericht Göttingen hebt Gebührenbescheide zu Restabfallgebühren auf; Klagen von Grundstückseigentümern erfolgreich.

Gericht hebt Göttinger Müllgebühren auf – Bürger feiern Sieg!
In Göttingen gibt es gute Nachrichten für Grundstückseigentümer: Das Verwaltungsgericht hat einem ganzen Schwung von Klagen gegen die Restabfallgebühren der Stadt stattgegeben. Diese Entscheidung wurde am 22. September 2025 durch die 3. Kammer des Gerichts getroffen und betrifft mehrere Bescheide, die vor allem die Gebühren für Restabfall erhoben haben.
Die Gebühren, die jetzt aus der Welt geschafft wurden, umfassten unter anderem 128,80 Euro für einen 80-Liter-Behälter sowie stolze 3.844,98 Euro für einen 1.100-Liter-Container. Diese Klagen waren von Eigentümern verschiedener Grundstücke eingereicht worden, und zwar bereits Anfang 2023 und 2024, um die Festsetzung der Entsorgungsgebühren anzufechten. Die Richter fanden, dass die aufgestellten Gebühren nicht rechtmäßig waren, da die Stadt versäumt hatte, die Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren ordentlich zu ermitteln und zu berücksichtigen. Auch durch weitere Kalkulationen konnte das Gericht nicht nachvollziehen, ob diese rechtmäßig ausgeglichen wurden. Es blieb unklar, wie die notwendigen Größen für den Ausgleich ermittelt wurden, was zu der Aufhebung der Gebührenbeschlüsse führte. Diese bedeutende Entscheidung ist sowohl für die Kläger als auch für andere betroffene Bürger von großer Relevanz.
Erhebliche Gebührenanpassungen
Die Ausgangslage ist nicht neu für viele Göttinger. Bereits seit dem 1. Januar 2017 gelten in der Stadt geänderte Abfallgebühren, die damals eine Grundgebühr von 5,06 Euro auf 5,70 Euro angehoben hatten. Einige Bürger haben sich auch gegen diese Regelungen und deren Kalkulation gewehrt – so etwa ein Antragsteller, der in einem früheren Verfahren erfolgreich gegen eine ähnliche Gebührensatzung aus dem Jahr 2010 vorging. Seine Ausführungen, die auf Mängel in der Gebührenstruktur verwiesen, wurden in der Vergangenheit bereits berücksichtigt.
Der Antragsgegner, ein Zweckverband, so die Berichte, hat die Gesetzmäßigkeit der Satzungen stets verteidigt. Die aktuelle Entscheidung könnte jedoch weitreichende Folgen für die weitere Berechnung der Abfallgebühren im Göttinger Stadtgebiet haben. Es wird laut dem Gericht nötig sein, die kalkulierten Beträge erneut auf den Prüfstand zu stellen, um künftige Fehler zu vermeiden.
Berufungsmöglichkeiten
Die betroffenen Bürger hat das Gericht jedoch nicht in der Handlungsfreiheit eingeschränkt: Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden. Dies gibt den Verantwortlichen der Stadt die Möglichkeit, die Gebührenfrage rechtlich zu überprüfen und möglicherweise anzupassen. Die Urteile werfen auch Fragen auf, wie die Erhebung zukünftiger Gebühren geschehen kann.
regionalheute.de berichtet, dass die Klagen, die unter den Nummern 3 A 75/23 und 3 A 49/24 liefen, nicht nur auf rechtliche Mängel hinwiesen, sondern auch auf Kompetenzschwierigkeiten in der Gebührenberechnung. Dies mag auch andere Städte und Gemeinden zum Nachdenken über ihre eigenen Gebührenmodelle anregen, denn wo eine Überprüfung erfolgt, gibt es meist auch Spielraum für Verbesserungen.
Insgesamt zeigt dieser Prozess, wie wichtig Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich von Gebühren und Abgaben sind – ein Thema, das nicht nur Göttingen betrifft, sondern viele Kommunen im ganzen Land. Die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit bleiben mit Spannung abzuwarten.