Göttingen in Gefahr: Wahlkreisreform bedroht städtische Interessen!

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Wahlkreisreform in Niedersachsen: Göttingens politische Vertretung im Landtag gefährdet. SPD kritisiert geplante Veränderungen.

Wahlkreisreform in Niedersachsen: Göttingens politische Vertretung im Landtag gefährdet. SPD kritisiert geplante Veränderungen.
Wahlkreisreform in Niedersachsen: Göttingens politische Vertretung im Landtag gefährdet. SPD kritisiert geplante Veränderungen.

Göttingen in Gefahr: Wahlkreisreform bedroht städtische Interessen!

In Niedersachsen stehen bedeutende Wahlkreisreformen auf der Agenda, die auch die Region Göttingen nicht unberührt lassen. Die Veränderungen, die durch ein Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs initiiert wurden, könnten erhebliche Auswirkungen auf die politische Stimme der Universitätsstadt haben und diese sogar gefährden. Der SPD-Stadtverbandschef Fabian Möller äußerte in einer Stellungnahme, dass die Reformmaßnahmen nachteilig für Göttingen seien und die Vertretung der Stadt im Landtag erschweren könnten. Möller befürchtet, dass die Interessen der Stadt in Hannover weniger Gehör finden werden, was sich negativ auf den aufstrebenden Universitätsstandort auswirken könnte. Diese Warnung wird umso drängender, da Göttingen voraussichtlich in drei Wahlkreise aufgeteilt wird: Der Wahlkreis Göttingen/Stadt (Wahlkreis 16) hat bereits Gebietsanteile an den Wahlkreis Göttingen/Münden (Wahlkreis 15) abgegeben, und auch die Weststadt soll an Münden abgegeben werden. Des Weiteren sind die Ortsteile Herberhausen und Roringen betroffen und sollen dem Wahlkreis Duderstadt (Wahlkreis 14) zugeordnet werden. Möller macht deutlich, dass die Interessen von Hann. Münden und Duderstadt sich nicht mit denen der Universitätsstadt decken.

In diesem Zusammenhang verweist der Stadtverbandschef auf einen weiteren kritischen Punkt: Im Reformvorschlag fehlt eine Regelung zur Parität, die eine gleichberechtigte Vertretung von Frauen im niedersächsischen Landtag gewährleisten würde. Dies könnte die ohnehin schon besorgniserregende Lage hinsichtlich der Vertretung der städtischen Anliegen weiter verschärfen und somit die politische Stimme Göttingens zusätzlich schwächen.

Hintergrund der Reform

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hatte im Dezember 2024 entschieden, dass der Zuschnitt der Wahlkreise unvereinbar mit der Niedersächsischen Verfassung sei, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlgleichheit. Nur durch eine Anpassung der Wahlkreise könnten die Interessen der Wähler angemessen vertreten werden. Laut der Entscheidung sind Abweichungen von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße nur bis zu einem gewissen Grad zulässig. Der Staatsgerichtshof präzisierte, dass nur noch Abweichungen von maximal 15 Prozent erlaubt sind. Aktuell weisen 33 von 87 Wahlkreisen Abweichungen von mehr als 15 Prozent auf, bei einigen sogar über 25 Prozent. Diese Reform zwingt den niedersächsischen Gesetzgeber, bis zur nächsten regulären Landtagswahl, die frühestens im Juli 2027, spätestens im November 2027, stattfinden soll, eine Neuabgrenzung vorzunehmen.

Die geplanten Änderungen beinhalten insgesamt 62 Wahlkreise, die neu zugeschnitten werden sollen. Beispielsweise sollen im Osten Niedersachsens zwei Wahlkreise abgegeben werden, während auch in der Weser-Ems-Region zwei neue Wahlkreise geschaffen werden sollen. Auch wenn einige Wahlkreise stammesgemäß nahezu der idealen Bevölkerungszahl entsprechen, werden sie dennoch umgestaltet, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Reform und ihre Auswirkungen

Ein wichtiger Aspekt dieser Reform ist die parteipolitische Neutralität der Änderungsoptionen. Kein Grund soll zur Besorgnis bestehen, dass durch die Neugliederung eine Fraktion begünstigt oder benachteiligt wird. Die Vorschläge sind nicht die einzigen Möglichkeiten, die Reform zu gestalten, jedoch steckt der Teufel oft im Detail, und die Umsetzung wird kritisch beobachtet werden. Unter den Gründen für die Reform ist auch eine Beschwerde erwähnt, die ein ehemaliger Gemeindedirektor aus Bösel eingereicht hatte. Dies zeigt, dass die politischen Spielräume und möglichen Änderungen weitreichenden Einfluss auf die Wahlgerechtigkeit haben können.

Während sich die politischen Akteure in Niedersachsen nun auf die bevorstehenden Veränderungen einstellen, bleibt abzuwarten, welche konkreten Auswirkungen die Reformen auf die Stimmverteilung und die politische Landschaft in der Region Göttingen haben werden. Die Bedenken der Stadtvertreter sind jedenfalls nicht unbegründet, denn eine klare Repräsentation in Hannover ist für die Universitätsstadt von entscheidender Bedeutung.