Hannover im Diskriminierungs-Streit: Friseur-Rabatt für Kopftuch-Trägerinnen!
Ein Friseur in Hannover bietet Rabatt für Damen mit Kopftuch an, löst aber Diskussion über Diskriminierung und Gleichbehandlung aus.

Hannover im Diskriminierungs-Streit: Friseur-Rabatt für Kopftuch-Trägerinnen!
In Hannover sorgt ein Friseur für Aufregung mit seiner besonderen Rabattaktion für Damen mit Kopftuch. Der Salon bietet mittwochs satte 40 Prozent Rabatt auf alle Dienstleistungen, allerdings nur für Frauen, die ein Kopftuch tragen. Diese Werbemaßnahme hat nun eine 82-jährige Frau ohne Kopftuch dazu gebracht, sich an die Antidiskriminierungsstelle zu wenden, da sie sich benachteiligt fühlte. Ihre Beschwerde hat eine rechtliche Debatte über Diskriminierung aufgrund von Religion entfacht, die im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) betrachtet wird. Laut Welt bekommt die Antidiskriminierungsstelle auch Unterstützung von Rechtswissenschaftlern, die die Aktion als mögliche Ungleichbehandlung bewerten.
Der Inhaber des Salons, Celal Kilic, ist ein muslimischer Kurde, der mit dieser Aktion auf eine neue Etage seines Salons aufmerksam machen möchte. Diese Etage ist ausschließlich für Frauen zugänglich, damit muslimische Frauen sich in einem geschützten Raum unbefangen fühlen können. Kilic erklärt, dass es in der Region mangelnde Angebote für Frauen mit Kopftuch gibt und hofft, durch diese Initiative Menschen zusammenzubringen und eine offene Atmosphäre zu schaffen, ohne dass sich jemand benachteiligt fühlt.
Rechtliche Einschätzung und gesellschaftlicher Kontext
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für derartige Rabatte sind komplex. Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn beschreibt den Rabatt als „mittelbare Ungleichbehandlung“ im Sinne des AGG. Er betont, dass, während das Merkmal „Kopftuch“ nicht explizit im Gesetz erwähnt wird, es dennoch eng mit bestimmten religiösen Überzeugungen verbunden ist. Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht den Rabatt als klare Diskriminierung ohne sachliche Begründung. Er hebt hervor, dass eine geschützte Umgebung auch für Frauen ohne Kopftuch möglich sein sollte, was die Diskussion um Gleichbehandlung weiter anheizt LTO.
Zusätzlich wird erörtert, inwiefern Rabatte für bestimmte Gruppen, wie Senioren oder Kinder, rechtlich gerechtfertigt sind, um deren soziale Teilhabe zu fördern. Dagegen könnte der Rabatt nur für Frauen mit Kopftuch als diskriminierend angesehen werden, selbst wenn er auf Schutzbedürfnisse hinweist. So wird diskutiert, ob und wie der Rabatt dazu beiträgt, Diskriminierungen im Berufsleben auszugleichen, ein Thema, das bereits in verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten behandelt wurde, wie etwa in der Analyse von Elisabeth Holzleithner, die sich mit den Konflikten rund um das Kopftuch auseinandersetzt De Gruyter.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln werden und ob der Friseur seine Rabattaktion beibehalten kann oder ob Änderungen notwendig werden, um die Gleichbehandlung aller Kundinnen zu sichern.