Klage abgewiesen: Ex-Fahrer von Minister Mohrs erhält kein Tagegeld!

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Ein Fahrer von Niedersachsens Wissenschaftsminister verlor vor dem Landesarbeitsgericht seinen Anspruch auf Tagegeld.

Ein Fahrer von Niedersachsens Wissenschaftsminister verlor vor dem Landesarbeitsgericht seinen Anspruch auf Tagegeld.
Ein Fahrer von Niedersachsens Wissenschaftsminister verlor vor dem Landesarbeitsgericht seinen Anspruch auf Tagegeld.

Klage abgewiesen: Ex-Fahrer von Minister Mohrs erhält kein Tagegeld!

In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit hat der frühere Fahrer von Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover sein Gesuch nach Tagegeld verloren. Der Richter wies die Klage des Fahrers zurück und entschied, dass die Fahrten zu den offiziellen Terminen des Ministers Teil der regulären Arbeitstätigkeit waren und somit kein Anspruch auf zusätzliche finanzielle Vergütung bestand. Das Gericht stellte fest, dass Reisen der Fahrer nicht als Dienstreise gewertet werden könne, da seine Hauptaufgabe das Fahren war. Dies berichtet NDR.

Der Kläger hatte für seine Tätigkeit, die rund zwei Jahre andauerte, einen Aufwendungsersatz in Höhe von 2.045 Euro gefordert. Dieses Geld wollte er als Tagegeld erhalten, da er häufig über acht Stunden von seinem Wohnort und Hannover entfernt war. Der Richter Ulrich Kubicki betonte jedoch, dass das Gericht nicht die Gerechtigkeit der Situation bewerten müsse. Aufgrund der tariflichen Regelungen sieht die Landesregierung keine Grundlage für den Anspruch.

Berufung und weitere Rechtsfragen

Bereits in der ersten Instanz war der Fahrer gescheitert. Das Gericht hatte dort klargestellt, dass keine Dienstreise vorliegt, wenn die Fahrertätigkeit die Hauptbeschäftigung darstellt. Das Landesarbeitsgericht hat diese Entscheidung erneut bestätigt und betont, dass die tariflichen Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV-L) keine Ansprüche in diesem Rahmen begründen. Auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz greift nicht, selbst wenn andere Fahrer des Landes in ähnlichen Situationen Tagegeld beziehen.

Angesichts dieser Entscheidung stellt sich die Frage, ob der ehemalige Fahrer beim Bundesarbeitsgericht in Revision gehen wird. Diese Überlegung könnte weitreichende Folgen haben, nicht nur für ihn, sondern auch für seine Kollegen, die sich in ähnlichen Situationen befinden. Das Gericht hat diese Möglichkeit aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik zugelassen, wie aus Niedersachsen.de hervorgeht.

Der Tarifvertrag im Fokus

Die Regelungen, die den Anspruch auf Tagegeld betreffen, sind Teil des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der sich aus dem Bundesangestelltentarif (BAT) entwickelt hat. Der TVöD ist in verschiedene Bereiche untergliedert und wird regelmäßig angepasst, zuletzt im Jahr 2023. Details zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf oeffentlichen-dienst.de.

Ein weiterer Aspekt der Diskussion ist die Transparenz und Gleichheit bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Die niedersächsische Landesregierung beschäftigt insgesamt 20 Fahrerinnen und Fahrer für Minister und Staatssekretäre, deren Gehalt variiert und zwischen 4.800 und über 5.100 Euro brutto im Monat liegt. Diese Gehälter sind an den Tarifvertrag gebunden, der eine faire Entlohnung sicherstellen soll.

Diese Entwicklungen zeigen, wie kompliziert die Materie rund um Dienstreisen und Spesen im öffentlichen Dienst ist, und werfen gleichzeitig Fragen zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter auf. Die Diskussion um den Anspruch auf Tagegeld wird uns sicherlich weiterhin beschäftigen.