Erbpacht in Lüneburg: Einigung mit Bürgerinitiative soll Entlastung bringen!

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SPD und Grüne in Lüneburg fordern Erbbauzins-Absenkung. Bürgerinitiative wird in Verhandlungen eingebunden, um Wohnraum zu entlasten.

SPD und Grüne in Lüneburg fordern Erbbauzins-Absenkung. Bürgerinitiative wird in Verhandlungen eingebunden, um Wohnraum zu entlasten.
SPD und Grüne in Lüneburg fordern Erbbauzins-Absenkung. Bürgerinitiative wird in Verhandlungen eingebunden, um Wohnraum zu entlasten.

Erbpacht in Lüneburg: Einigung mit Bürgerinitiative soll Entlastung bringen!

In Lüneburg zeichnet sich eine spannende Wende in den Diskussionen um das Erbbaurecht ab. Wie die Landeszeitung berichtet, haben die SPD und die Grünen im Landtag eine Absenkung des Erbbauzinses auf 1,25 Prozent gefordert. Gleichzeitig plant die Klosterkammer, den Erbbauzins künftig an die Entwicklung von Bundesanleihen zu koppeln und in angespannten Wohnungsmärkten Abschläge anzubieten.

Bereits am 26. Januar wird in Lüneburg ein neuer Versuch zur Entlastung im Bereich der Erbpacht gestartet. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Rates hat sich dazu entschlossen, die Beratungen wieder aufzunehmen und hierbei auch die Stimmen der Bürgerinitiative aktiv einzubeziehen. Der SPD-Fraktionschef Thomas Dißelmeyer bestätigte kürzlich, dass die SPD von früheren Positionen abgerückt ist und den Dialog mit der Bürgerinitiative sucht.

Einbindung der Bürgerinitiative

Der Stadtkämmerer formuliert das Ziel der Arbeitsgruppe als eine rechtskonforme Lösung, die sowohl gemeinwohlorientierte als auch partikulare Interessen berücksichtigt. Laut Klosterkammer sind Erbbaurechtsverträge in der Regel auf 80 Jahre ausgelegt, wobei Kunden einen Erbbauzins zahlen und auf diesen Grundstücken bauen können, ohne sie zu kaufen. Das sorgt für finanziellen Spielraum, der in vielen Fällen geschätzt wird.

Die Diskussion um das Stimmrecht der Bürgerinitiative während der Sitzungen der Arbeitsgruppe nimmt dabei einen wichtigen Platz ein. Das Anliegen wird unterstützt von Andreas Kellner, einem Vertreter der Bürgerinitiative, der das Berechnungsmodell der Klosterkammer kritisiert. Dieses gehe zu Lasten der Erbbaurechtsnehmer, warnte Kellner: “Die Absenkung des Erbbauzinses in Hochpreisgebieten ist auf zwanzig Jahre befristet und entfällt bei Eigentümerwechsel, was für viele zur finanziellen Belastung werden kann.”

Anpassungen im Erbbauzins

Generell gilt: Erbbaurechte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere in Gegenden, wo die Bodenpreise stark steigen. Laut VR haben Erbbaurechtsnehmer ein weiteres Vorrecht auf die Erneuerung ihrer Verträge, wenn diese enden. In vielen Regionen Niedersachsens, auch in Lüneburg, ist dieser langfristige Vorteil oft ein Argument für die Entscheidung zugunsten von Erbpacht statt eines direkten Grundstückskaufs.

Ein einfaches Beispiel soll den Unterschied verdeutlichen: Der Kauf eines 500 Quadratmeter großen Grundstücks könnte rund 200.000 Euro kosten, während bei Nutzung des Erbbaurechts der jährliche Erbpachtzins bei etwa 8.000 Euro liegt. Über 20 Jahre summiert sich das auf 160.000 Euro, was in Kombination mit Baukosten von etwa 350.000 Euro im Vergleich zu einer direkten Grundstücksübertragung, die höhere Anfangsinvestitionen erfordert, sicher eine gute Option ist.

Die bevorstehenden Beratungen und die Einbindung der Bürgerinitiative sind ein Schritt in die richtige Richtung, um in den Erbpachtbereich von Lüneburg neuen Wind zu bringen und faire Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.