Kampf um die Note: Prüfling klagt gegen Prüfungsergebnisse in Göttingen!

Ein Prüfling in Lüneburg kämpft um die Zulassung zur mündlichen Prüfung nach erneutem Misserfolg im zweiten Staatsexamen.
Ein Prüfling in Lüneburg kämpft um die Zulassung zur mündlichen Prüfung nach erneutem Misserfolg im zweiten Staatsexamen. (Symbolbild/MND)

Kampf um die Note: Prüfling klagt gegen Prüfungsergebnisse in Göttingen!

Lüneburg, Deutschland - Eine spannende Wendung im Prüfungsrecht sorgt für Diskussionsstoff in akademischen Kreisen. Im Fall eines Prüflings, der im zweiten Staatsexamen schriftlich nicht bestanden hat, kam es zu einer juristischen Auseinandersetzung, die stellvertretend für die Herausforderungen steht, denen viele Studierende gegenüberstehen. Die Entscheidung erging am 17. Juni 2025, nachdem der Prüfling bereits einen ersten Versuch in die Hose gehen ließ und nun auf dem Weg durch einen weiteren Versuch ist. Begonnen hat seine Reise im Referendariat am 1. September 2021.

Nach einem Ergänzungsvorbereitungsdienst und einer Wiederholungsprüfung im Januar 2024 erhielt der Betroffene die Mitteilung über sein weiteres Misslingen. Auf diese Nachricht hin setzte er sich zur Wehr und legte Widerspruch ein. Seine Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen wartet nun auf Entscheidung. Der Prüfling stellte zudem einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, um vorläufig zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Doch der Eilantrag wurde vom VG Göttingen als unzulässig abgelehnt.

Streit über die Zulassung zur mündlichen Prüfung

Die Begründung für die Ablehnung von Seiten des VG Göttingen war klar: Eine vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung sei nicht Gegenstand eines Anordnungsverfahrens. Schließlich kann die Prüfungsgesamtnote gemäß § 12 Abs. 4 NJAG nicht ermittelt werden, insofern der Prüfling nicht die geforderten drei Aufsichtsarbeiten mit mindestens „ausreichend“ bestanden hat. Auch eine Abweichungsentscheidung des Prüfungsausschusses nach § 12 Abs. 5 NJAG sei ohne finale schriftliche Leistungen nicht möglich.

Doch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, bei dem der Betroffene Beschwerde einlegte, entschied anders. Es stellte fest, dass § 12 Abs. 4 NJAG keinen spezifischen Berechnungszeitpunkt für die Gesamtprüfungsnote definiert. Das bedeutet, dass die endgültige Note auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens ermittelt werden kann. Dabei ist es auch denkbar, dass der Prüfungsausschuss später eine Abweichungsentscheidung trifft. Wichtig ist, dass die Prüferinnen und Prüfer ihren Gesamteindruck über den Prüfungstag hinaus bewahren können.

Prüfungsstruktur und ihre Bedeutung

Doch was gehört eigentlich zu einer mündlichen Prüfung? Laut der Universität Göttingen ist die Struktur klar geregelt. Die Prüfung gliedert sich in eine Hauptfachprüfung, die im Lehrgebiet des Referenten stattfindet, sowie zwei Nebenfachprüfungen, die von Nebenfachprüfer:innen abgenommen werden. Interessant ist dabei, dass ein Nebenfach auch von einer anderen Fakultät der Göttinger Universität stammen kann.

Die Anforderungen für die Hauptfachprüfung sind hoch: Neben einem tiefen wissenschaftlichen Verständnis wird auch die Fähigkeit zu kritischem Urteilen gefordert. Es ist also keine einfache Prüfung, die hier auf die Prüflinge zukommt. Zu den Prüfungsmodalitäten gehört es auch, dass über jede mündliche Prüfung ein Protokoll erstellt wird, und die Note von den Prüfern und den Beisitzern festgelegt wird.

Herausforderungen im Prüfungsrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Prüfungen sind komplex. Prüfungen sind nicht nur ein Teil des Ausbildungsprozesses, sondern auch entscheidend für die berufliche Zukunft der Prüflinge. Dabei sind Verfahrensvorschriften von größter Wichtigkeit. Laut Teipel Law können sich Verfahrensfehler schnell einschleichen, sei es durch Missachtung von Fristen oder unzureichende Prüfungsbedingungen.

Die Chancen, solche Fehler aufzudecken, sind oft gering, da eine Akteneinsicht in vielen Fällen nicht genug ist, um diese nachzuweisen. Die 揾rissen dreht sich, wie wichtig das richtige Vorgehen bei Prüfungen ist und wie sehr Studierende auf die Rechtmäßigkeit der Verfahren angewiesen sind. Die Entscheidung des OVG Lüneburg könnte für viele Prüflinge wegweisend sein und das Prüfungswesen nachhaltig beeinflussen.

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OrtLüneburg, Deutschland
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