Niedersachsen plant Krankenhausreform: 445 Millionen Euro für 2026!

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Niedersachsen beschließt neuen Krankenhausplan 2026. Diskussionen über Strukturmaßnahmen, psychiatrische Kapazitäten und die Krankenhausreform.

Niedersachsen beschließt neuen Krankenhausplan 2026. Diskussionen über Strukturmaßnahmen, psychiatrische Kapazitäten und die Krankenhausreform.
Niedersachsen beschließt neuen Krankenhausplan 2026. Diskussionen über Strukturmaßnahmen, psychiatrische Kapazitäten und die Krankenhausreform.

Niedersachsen plant Krankenhausreform: 445 Millionen Euro für 2026!

Eine wichtige Sitzung im Zeichen der Gesundheitsversorgung hat heute in Niedersachsen stattgefunden. An diesem 5. November 2025 wurde der Krankenhausplanungsausschuss ein letztes Mal in diesem Jahr aktiv, um über die Fortschreibung des Krankenhausplans zu beraten. Besonders im Fokus standen dabei die Verlagerungen von Planbetten innerhalb von Fachabteilungen sowie zwischen Verbundkliniken. Auch gesellschaftsrechtliche Anpassungen bei den Trägerschaften wurden intensiv diskutiert. Punkte, die auf der Tagesordnung standen, waren auch die Erweiterung der psychiatrischen Kapazitäten, wo noch Diskussionsbedarf besteht. Das Sozialministerium hatte bereits ein unabhängiges Bedarfsgutachten zu diesen Kapazitäten in Auftrag gegeben, um eine fundierte Basis für zukünftige Entscheidungen zu schaffen, wie kma-online.de berichtet.

Zusätzlich wurden laufende sowie geplante Investitionsprojekte erörtert. Ziel dieser Sitzung war es, eine belastbare Grundlage für die Investitionsentscheidungen ab 2026 zu schaffen. Dr. Andreas Philippi, der Gesundheitsminister, informierte die Anwesenden über den aktuellen Stand der bundesweiten Krankenhausreform. Diese Reform, die Ende 2024 mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in Kraft trat, soll nun mit dem Entwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) weiterentwickelt werden. Anfängliche Einigungen des Bundeskabinetts führten jedoch zu Uneinigkeit über die tatsächlichen Auswirkungen auf die Patientenversorgung, was für die Akteure im Gesundheitswesen angesichts der bevorstehenden Beratungen im Bundestag von großer Bedeutung ist, wie aerzteblatt.de berichtet.

Finanzierung und Investitionen

In der Sitzung wurde beschlossen, beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Strukturmaßnahmen für das Jahr 2026 in Höhe von 445 Millionen Euro zu beantragen. Angesichts der geplanten Reformen, die ab dem ersten Quartal 2026 in Kraft treten könnten, wird eine zehnjährige Umsetzungsphase angestrebt, wobei eine Vorhaltefinanzierung vorgesehen ist. Diese sieht vor, dass ab 2028 60% der Betriebskosten pauschal gezahlt werden. Hier sollte auch die Diskussion über Fachkliniken und Mindestmengen in den Fokus rücken, da etwaige Abweichungen zugelassen werden sollen, um die Qualität der Versorgung zu sichern.

Auf die Herausforderungen der Krankenhausreform hat Tom Bschor, ehemaliger Leiter der Regierungskommission Krankenhaus, hingewiesen. Er befürchtet, dass einige der Qualitätsvorgaben abgeschwächt werden könnten, und schlägt vor, zusätzliche Leistungsgruppen wie Schmerzmedizin und Angiologie einzuführen. In diesem Zusammenhang sei die Problematik, dass vor allem unklare Kriterien für „bedarfsnotwendige“ Leistungsgruppen drohen, die Reformziele auszuhebeln. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, hat das Gesetz als „Aufweichungsgesetz“ kritisiert. Beide fordern eine kluge Patientensteuerung, um die Versorgungsqualität aufrechtzuerhalten, was in Anbetracht der laufenden Diskussionen im Gesundheitswesen besonders relevant ist.

Aussichten und Neuerungen

Die Mitglieder des Ausschusses, darunter das Gesundheitsministerium, kommunale Spitzenverbände und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, wurden sich bewusst, dass sie sich in einem Spannungsfeld bewegen. Besonders die geplante Verschiebung der Regelungen um ein Jahr wird von Fachleuten als problematisch angesehen. Diese Anpassungen werden auch auf die Vergütung der Maßnahmen Auswirkungen haben, insbesondere wenn ambulante Behandlungen vorübergehend gleich hoch vergütet werden sollen wie stationäre.

Diese Entwicklungen zeigen, dass im Gesundheitswesen viel Bewegung ist und sich die Verantwortlichen in Niedersachsen intensiv mit der Schaffung einer stabilen und bedarfsgerechten Krankenhauslandschaft auseinandersetzen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation mit dem Inkrafttreten des KHAG wirklich gestalten wird und wie die zukünftigen Strukturmaßnahmen die Gesundheitspolitik in Niedersachsen beeinflussen werden, sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus qualitativer Perspektive.