Oldenburg im Fokus: AfD fordert Gerichtsurteil gegen Polizeikritik!
Das Verwaltungsgericht Oldenburg entscheidet am 17. November über die Klage der AfD gegen die Polizeidirektion Oldenburg. Der Streit betrifft Äußerungen des ehemaligen Polizeipräsidenten Kühme, der die AfD kritisiert.

Oldenburg im Fokus: AfD fordert Gerichtsurteil gegen Polizeikritik!
Ganz schön spannend ist es, was in Oldenburg gerade vor sich geht. Am Montag, den 17. November 2025, wird das Verwaltungsgericht Oldenburg um 10.45 Uhr einen Streit verhören, der das Verhältnis zwischen der Polizei und der politischen Landschaft auf die Probe stellt. Im Mittelpunkt steht eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg, die sich aus Aussagen des ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme speist. Der hat es gewagt, öffentlich zu sagen, dass die AfD “Wahrheiten verdrehe” und Lügen verbreite, um in der Bevölkerung Unsicherheiten und Ängste zu schüren. Mann, so ein bisschen Aufregung gehört halt dazu!
Diese Aussagen kamen nicht aus heiterem Himmel. Der ex-POLIZEIPRÄSIDENT, der seit März 2024 im Ruhestand ist und auf eine beachtliche Karriere von 46 Dienstjahren zurückblickt, hat in einem Interview mit der “Nordwest-Zeitung” alte Vorurteile über die AfD aufwärmen lassen. Dabei ging es ihm nicht nur um eine politische Einschätzung, sondern er sprach von einer bewussten Manipulation der Bürger durch die Rechtspopulisten und verwies auf die Gefahren für die innere Sicherheit. Für die AfD ist das weniger ein Scherz und mehr eine Kampfansage, denn sie wirft Kühme vor, das Mäßigungs- und Neutralitätsgebot missachtet zu haben.
Ein wichtiger Punkt: Neutralität der Polizei
Doch wie sieht das gesetzlich aus? Polizisten sind dazu verpflichtet, politisch neutral zu agieren und müssen das auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihren Äußerungen widerspiegeln. Diese Neutralitätspflicht soll sicherstellen, dass sie von der Bevölkerung ernst genommen werden und keine Teile ausgeschlossen werden. Sie müssen sich also objektiv verhalten und haben eine Verantwortung, sowohl belastende als auch entlastende Beweise in ihre Ermittlungen aufzunehmen. Das bedeutet im Klartext: Manchmal geht es nicht nur um das eigene Bauchgefühl, sondern auch um Gesetz und Ordnung, wie auf der Plattform von wikibooks erläutert wird.
Die AfD argumentiert, dass Kühmes Aussagen nicht nur gegen die Neutralitätsgebote verstoßen, sondern zudem die Grenzen dessen überschreiten, was ein Polizeibeamter im Rahmen seiner Pflicht äußern sollte. Besonders brisant wird es, wenn man bedenkt, dass seine Äußerungen in einem öffentlichen Rahmen gemacht wurden, nachdem er sich aus dem aktiven Dienst zurückgezogen hatte, was für manchen eine gewisse Freizügigkeit nach sich zieht.
Das Gericht als Schiedsrichter
Auf der Prozessbank wird nun also geklärt, ob die Polizei im Rahmen ihres Auftrags politische Äußerungen tätigen darf oder ob das eine gefährliche Grenze überschreitet. Der Fall könnte wegweisend für zukünftige Regelungen sein. Nicht nur für die Oldenburger Polizei, sondern auch für andere Polizeidirektionen in Niedersachsen und darüber hinaus. Eine spannende Entwicklung, die sicher noch für Gesprächsstoff sorgen wird.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht urteilen wird und welche Auswirkungen dies auf die öffentliche Wahrnehmung der Polizei und deren Beziehung zu politischen Akteuren haben wird. Vielleicht wird es nicht nur in Oldenburg, sondern in ganz Deutschland neue Debatten über die Rolle der Polizei, ihre Neutralität und ihre politischen Grenzen geben. Halten wir uns bereit für einen aufschlussreichen Prozess!