Neues Amts für Brand- und Katastrophenschutz: Oldenburg im Einsatz!

Neues Amts für Brand- und Katastrophenschutz: Oldenburg im Einsatz!
Oldenburg, Deutschland - Im Landkreis Oldenburg wird aktuell viel für den Zivil- und Katastrophenschutz getan. Auf Initiative von Weser-Kurier wurde die Gründung eines neuen Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst auf den Weg gebracht. Ab Anfang 2024 wird Karsten Bilger, ein erfahrener Feuerwehrmann, der seit seiner Jugend in der Freiwilligen Feuerwehr Ahlhorn aktiv ist und seit 2014 die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Ganderkesee leitet, dieses Amt übernehmen. Diese Neustrukturierung folgt auf intensive Diskussionen über eine Optimierung des Katastrophenschutzes im Landkreis.
Christian Pundt, der Landrat des Landkreises Oldenburg, erklärt, dass die Schaffung eines eigenen Amtes notwendig ist, da der Bereich des Katastrophenschutzes für das Ordnungsamt zu groß ist. Sachsen-Anhalt sticht hierbei hervor: Das Bundesland führt als eines der wenigen in der alten Bundesrepublik ein eigenes Amt für Katastrophenschutz. Ein zentraler Arbeitsschwerpunkt des neuen Amtes wird die Treibstoffversorgung für Feuerwehr und Polizei im Falle von Großschadenslagen sein. Um dies zu gewährleisten, wurden örtliche Tankstellen umgerüstet.
Wichtige Maßnahmen und Entwicklungen
In den kommenden Jahren plant der Landkreis, den Fuhrpark weitgehend zu elektrifizieren, was den Bedarf an Treibstoff reduzieren wird. Zudem hat man bereits auf die wachsende Gefahr von Vegetationsbränden reagiert und einen Fachzug zur Bekämpfung solcher Brände gegründet. Um die Kommunikation der Einsatzkräfte im Falle eines Stromausfalls sicherzustellen, wurden acht Notstromanhänger angeschafft. Pundt wies darauf hin, dass Photovoltaikanlagen bei Stromausfällen nicht funktionieren, da sie auf ein intaktes Stromnetz angewiesen sind.
In ländlichen Gebieten ist das Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen von zentraler Bedeutung. In der Grundausbildung neuer Feuerwehrkräfte spielt der Zivil- und Katastrophenschutz eine wichtige Rolle. Um das Bewusstsein der Bürger für die Selbstvorsorge zu schärfen, wird ein Flyer zum Katastrophenschutz vorbereitet, der später an die Haushalte verteilt wird. Pundt hebt hervor, dass das Thema Katastrophenschutz in den 1980er-Jahren ein vertrauterer Begriff war, durch aktuelle Ereignisse aber wieder stärker in den Fokus rückt.
Der rechtliche Rahmen
Der Bevölkerungsschutz in Deutschland wird durch das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) geregelt. Laut BBK umfasst der Bevölkerungsschutz alle Aufgaben des Bundes im Zivilschutz sowie der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung sowie Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Kulturgutes. Im Falle von Katastrophen in nationalem Ausmaß können Länder und Kommunen Unterstützung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, der Bundespolizei oder sogar der Bundeswehr anfordern.
Angesichts von globalen Veränderungen hat der Zivil- und Katastrophenschutz in der Kreisverwaltung eine hohe Priorität. Kommunen denken bereits über die Schaffung von Schutzräumen, den sogenannten „Katschutz-Leuchttürmen“, nach. Karsten Bilger unterstreicht zudem die Notwendigkeit regelmäßiger Aktualisierungen der Katastrophenschutzpläne, um auf die stets wandelnden Gefahren vorbereitet zu sein.
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Ort | Oldenburg, Deutschland |
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