Steine von Brücken geworfen: Polizei sucht Zeugen in Oldenburg und Lingen!
Steine von Brücken geworfen: Polizei sucht Zeugen in Oldenburg und Lingen!
Oldenburg, Deutschland - In den frühen Abendstunden des 19. Juli 2025 sorgten unbekannte Täter in Oldenburg und Lingen für sorgenvolle Momente im Straßenverkehr. An beiden Orten wurden Gegenstände von Brücken auf die darunter liegenden Straßen geworfen. Laut Berichten des NDR geschah dies in Oldenburg gegen 21 Uhr, als Steine von einer Fußgänger- und Fahrradbrücke auf die Straße Am Schmeel fielen. Glücklicherweise traf mindestens ein Stein das Dach eines Autos, wobei die Insassen unverletzt blieben. Die Polizei hat unter dem Rahmen der Brücke weitere Steine gefunden und sucht nun nach den Tätern, bislang jedoch ohne Erfolg.
Bereits zuvor, gegen 19:40 Uhr, wurden in Lingen ähnliche Vorkommnisse gemeldet. Ein Gegenstand wurde von einer Brücke auf die Bundesstraße 70, auch bekannt als Rheiner Straße, geworfen. Hierbei wurde ein Multivan an der Windschutzscheibe beschädigt, aber auch hier blieb es zum Glück ohne Verletzte. Die Polizei Emsland ist ebenfalls auf der Suche nach Zeugen dieser gefährlichen Aktionen.
Ermittlungen im Gange
Beide Vorfälle sind gesetzlich unter dem § 315b StGB zu bewerten, der gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr regelt. Diese Bestimmung erfordert, dass durch die Tathandlungen eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert entsteht. Derartige Handlungen, die von außen in den Verkehr eingreifen, können als strafbar eingestuft werden, besonders wenn sie vorsätzlich durchgeführt werden.
Die Polizei Oldenburg hat allerdings einen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen ausgeschlossen und ermittelt in alle Richtungen. Und exakt hier wird es spannend: Was kann der Gesetzgeber unternehmen, um solche gefährlichen Eingriffe zu verhindern? Aus rechtlicher Sicht können die Strafen für solche Taten von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reichen, insbesondere wenn es zu schweren Folgen, wie Gesundheitsschädigungen, kommt.
Der Rechtsanwalt Erhard führt aus, dass der Tatbestand eindeutig vorsätzliche Handlungen erfordert und es wichtig ist, dass eine konkretes Risiko für die Verkehrssicherheit durch solche Aktionen besteht. Anhand der derzeitigen Ermittlungen müssen die Polizisten nun unter anderem die Absicht und den gefährlichen Charakter dieser Eingriffe prüfen, um die Täter dingfest zu machen.
Angesichts der traurigen Geschichte, dass in der Vergangenheit bereits 12- bis 16-Jährige in solchen Fällen aufgefallen sind, runzeln viele die Stirn. Was bringt junge Leute dazu, solche gefährlichen Taten zu begehen? Und vor allem: Wie kann man sie davon abhalten? Es ist ein Thema, das mehr Fragen aufwirft als Antworten bietet – und ganz Deutschland beobachtet diese Entwicklungen gespannt.
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Ort | Oldenburg, Deutschland |
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