Schilder-Dieb aus Melle: Polizei deckt kuriosen Verkehrsskandal auf!
Ein 21-jähriger Fahrer in Melle, Niedersachsen, wurde während einer Verkehrskontrolle mit gestohlenen Ortsschildern erwischt.

Schilder-Dieb aus Melle: Polizei deckt kuriosen Verkehrsskandal auf!
Ein kurzes Besäufnis der Heimatliebe wird gerade in der niedersächsischen Stadt Melle zum Thema der Stunde. Am Donnerstagabend, um etwa 23:30 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Gesmolder Straße ein 21-jähriger Meller mit einem VW auf den Prüfstand gestellt. Die Polizisten forderten den Fahrer auf, seinen Verbandskasten sowie das Warndreieck vorzuzeigen. Doch was sie im Kofferraum fanden, sorgte für Staunen: fünf Ortsschilder der Stadt Melle, die der junge Mann offenbar ohne jegliche Belege erworben hatte. „Ich habe die Schilder über eine Online-Auktionsplattform gekauft“, erklärte der Fahrer. Dabei blieb er jedoch ohne Kaufvertrag oder Quittung und weckte so den Verdacht, dass die Schilder möglicherweise gestohlen wurden, wie Bild berichtet.
Die Polizei von Melle hat nun die Ermittlungen aufgenommen, um die Herkunft der Schilder zu klären und herauszufinden, ob es sich um Originalschilder aus dem öffentlichen Verkehrsraum handelt. Der Diebstahl solcher Verkehrsschilder ist in Deutschland leider kein Einzelfall. Immer wieder verschwinden sie, was in der Vergangenheit bereits zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte. In einem Fall in Eichstätt, Bayern, wurden blaue Schilder für Frauenparkplätze durch pinkfarbene ersetzt, nachdem ein junger Mann dessen Design als diskriminierend empfand. Auch dort verschwanden die neuen Schilder prompt, was auf Diebstahl schließen lässt. Dies wirft die Frage auf: Was passiert, wenn Verkehrsschilder als „Souvenir“ enden?
Die rechtliche Lage
Wie die Webseite kujus-strafverteidigung erklärt, gilt das unberechtigte Mitnehmen einer Schilder als Diebstahl und kann sogar als Sachbeschädigung betrachtet werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt keine Schilder, die Parkplätze nur für bestimmte Menschen reservieren. Daher stellt der Diebstahl von Verkehrsschildern nicht nur eine Straftat dar, sondern kann auch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden. Der § 315b des Strafgesetzbuches sieht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen für solche Taten vor. In diesem Kontext scheinen die Schilder aus Melle dank geringer Wertigkeit nur ein Teil des Problems zu sein, denn das Verschwinden solcher Schilder gefährdet letztlich die Verkehrssicherheit.
Dieser Vorfall in Melle zeigt eindrucksvoll, wie Heimatliebe ins Schnäppchenjagen umschlagen kann – doch billig erkaufte Schilder sind keineswegs ein Grund zur Freude, sondern vielmehr ein Aufruf zur Vernunft und Respekt gegenüber öffentlichem Eigentum. Ob der angeklagte Meller tatsächlich eine hohe Strafe für seinen „Erwerb“ erwarten muss, bleibt abzuwarten. In jedem Fall könnte seine Geschichte eine Lehre für alle anderen sein, die das Gefühl haben, sich die Stadt einfach so einzueignen – auch wenn es nur mit den blinkenden Schildern seiner Heimat geschieht.