Amokläufer-Flucht aus Psychiatrie: Filmreif und mit Helfern geplant!

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Ein verurteilter Amokläufer floh aus einer Psychiatrie in Erlangen nach Kolumbien, wurde jedoch gefasst und zurückgebracht.

Ein verurteilter Amokläufer floh aus einer Psychiatrie in Erlangen nach Kolumbien, wurde jedoch gefasst und zurückgebracht.
Ein verurteilter Amokläufer floh aus einer Psychiatrie in Erlangen nach Kolumbien, wurde jedoch gefasst und zurückgebracht.

Amokläufer-Flucht aus Psychiatrie: Filmreif und mit Helfern geplant!

Im Fall eines 34-jährigen Mannes, der in der Vergangenheit für einen Amoklauf an einer Ansbacher Schule bekannt wurde, haben Ermittler kürzlich eine „filmreife Flucht“ aufgeklärt. Der verurteilte Amokläufer war aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen entkommen und hatte es geschafft, bis nach Kolumbien zu reisen, wo er schließlich festgenommen wurde. Dies berichtete unter anderem die Oberweser-Zeitung.

Die Flucht des Mannes geschah im August, als er von einem genehmigten Ausgang nicht zurückkehrte. Aus Sicht der behandelnden Klinik ging keine Gefahr von ihm aus, was sich als kritische Fehleinschätzung herausstellen sollte. Ermittler gehen mittlerweile davon aus, dass der Mann Unterstützung bei seiner Flucht hatte. Der leitende Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner erklärte, dass es konkrete Hinweise zu möglichen Helfern gibt, was die Staatsanwaltschaft in Ansbach dazu veranlasste, Ermittlungen einzuleiten.

Ermittlungen und Fluchtpläne

Wie die Spiegel berichtet, verfügt der Flüchtige über einen gültigen Reisepass und bereitete seine Flucht offenbar sehr detailliert vor. Dies äußert sich in einer durchdachten Route und der klugen Ausnutzung des Zeitfensters während seines Ausgangs. Es wird vermutet, dass der 34-Jährige finanzielle Unterstützung erhielt, um die Reise quer um den Globus zu unternehmen.

Für die Ermittler stellt sich nun die Frage, welche konkreten Straftaten im Rahmen der Flucht begangen wurden. Hinweise zu möglichen Straftatbeständen wie Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung werden derzeit überprüft. Das Interessante daran: Die Flucht selbst ist für den Mann nicht strafbar, sofern während dessen keine weiteren strafbaren Handlungen begangen wurden.

Vorstrafe und Rückführung

Im Jahr 2009 hatte der junge Mann in einer Ansbacher Schule amokgelaufen. Mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails verletzte er damals neun Mitschüler und eine Lehrkraft. Dies führte zu einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in 47 Fällen und einer anschließend angeordneten unbefristeten Unterbringung in der Psychiatrie. Nach seiner Flucht bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form seine Therapie fortgeführt werden kann.

Die Rückführung des Mannes aus Kolumbien, rund 9300 Kilometer von Deutschland entfernt, wird als großer Erfolg der Ermittler gewertet. Die Polizei hatte zuvor mit einem europäischen Haftbefehl nach ihm gefahndet. Im Anschluss an die Festnahme wurde der 34-Jährige umgehend wieder in die geschlossene Abteilung der Forensischen Psychiatrie gebracht, um eine erneute Flucht zu verhindern. Die Ermittler der Landes- und Bundeskriminalämter stehen in engem Austausch, um alle Details der Flucht aufzuklären, und eine neue Risikobewertung wird in naher Zukunft vorgenommen, wie Welt berichtet.