Zuger Bauer trotzt Polizei: Erschießt mich doch! nach Gülle-Skandal!

Ein 78-jähriger Landwirt aus Zug missachtet Umweltauflagen, ignoriert Polizei und wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein 78-jähriger Landwirt aus Zug missachtet Umweltauflagen, ignoriert Polizei und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild/MND)

Zuger Bauer trotzt Polizei: Erschießt mich doch! nach Gülle-Skandal!

Steinhausen ZG, Schweiz - In einer turbulenten Auseinandersetzung zwischen einem 78-jährigen Landwirt aus dem Kanton Zug und den Behörden hat sich ein dramatisches Szenario entfaltet. Der erfahrene Farbmacher geriet mehrmals in Konflikt mit den Umweltauflagen zur Gülleausbringung und zeigte sich dabei wenig einsichtig. “Erschiesst mich doch”, soll er laut [nau.ch](https://www.nau.ch/news/schweiz/zuger-bauer-78-widersetzt-sich-polizei-erschiesst-mich-doch-67012088) geäußert haben, als die Polizei ihn aufforderte, seine illegalen Handlungen zu unterlassen.

Der Landwirt hatte im Februar und März 2023 entgegen der gesetzlichen Vorschriften Gülle auf einer Wiese in Steinhausen ausgebracht. Dabei hielt er nicht den nötigen Abstand zu den Straßen ein, was aus Gewässerschutzgründen strengstens verboten ist. Dieser Verstoß zieht weitreichende Konsequenzen nach sich, schließlich könnte Gülle in die Entwässerungsschächte und somit in den Zugersee gelangen. Die potenziellen Umweltschäden sind nicht zu unterschätzen; ein ähnlicher Vorfall im Jahr 2019 führte beispielsweise zu einem massiven Fischsterben.

Umweltauflagen und ihre Bedeutung

Der Umweltschutz hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Laut den rechtlichen Bestimmungen, die in der Umweltstrafrechtsordnung verankert sind, sind die Vorgaben zur Gewässerverunreinigung klar geregelt. Umwelt-Strafrecht.de erklärt, dass Schäden an Wasserressourcen nicht nur aus offensichtlichen Verschmutzungen resultieren können, sondern auch aus kleineren, kumulierten Einwirkungen. Hier zeigt sich der Landwirt in einem kritischen Licht: Er war schließlich bereits Ende 2024 wegen ähnlicher Verstöße verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft beschloss, eine bedingte Geldstrafe von 1.350 Franken gegen den Landwirt auszusprechen. Es ist jedoch nicht der einzige Vorfall, der zu rechtlichen Konsequenzen führt. Bei einem anderen Fall kam es zu einem technischen Defekt, der Gülle durch ein Rohrsystem in einen Teich gelangen ließ. Der Landwirt versäumte es, die zuständigen Behörden zu informieren, was ebenfalls zu einem gerichtlichen Verfahren führte, das schließlich gegen eine Zahlung an eine Wildtierstiftung eingestellt wurde. Hier wurde festgestellt, dass der Landwirt in diesem Fall nicht absichtlich handelte, sondern die Umstände des Defekts ausschlaggebend waren, wie agrarheute.com berichtet.

Ein Aufruf zur Vernunft

Die wiederholten Verstöße des Landwirts werfen Fragen zur Verantwortung und Zukunftsfähigkeit in der Landwirtschaft auf. Mit den neuen Vorschriften, die ab 2024 das Ausbringen von Gülle nur noch mit einem Schleppschlauchsystem erlauben, ist die Compliance der Landwirte von größter Bedeutung. Missachtungen dieser Vorschriften bringen nicht nur finanzielle Folgen mit sich, sondern auch ernsthafte ökologische Risiken.

Wie der Fall des Zuger Landwirts verdeutlicht, ist eine ordnungsgemäße Einhaltung nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Notwendigkeit, um zukünftige Umweltschäden zu vermeiden. “Das macht doch keinen Sinn”, könnte man anmerken, denn wirft man einen Blick auf die tiefergehenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, wird klar, dass ein kluger Umgang mit Naturressourcen unerlässlich ist.

Die Zeit drängt, und es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle als präventives Beispiel dienen und ein Umdenken in der Branche anstoßen. Der Schutz unserer Gewässer liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen — Landwirte wie Landbewohner. Es liegt an uns, das wertvolle Gut Wasser zu schützen und nachhaltig mit ihm umzugehen.

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OrtSteinhausen ZG, Schweiz
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