Bremen: Ehepaar muss 33.000 Euro Bürgergeld wegen Betrugs zurückzahlen!

Bremen: Ehepaar muss 33.000 Euro Bürgergeld wegen Betrugs zurückzahlen!
In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beschlossen, dass ein Ehepaar aus Bremen mehr als 33.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen muss. Das Paar, das nigerianischer Herkunft ist, hatte über mehrere Jahre im Ausland gelebt, ohne das zuständige Jobcenter zu informieren. Diese Tatsachen führten schließlich zur vollständigen Aberkennung ihres Anspruchs auf die Sozialleistungen. Merkur berichtet, dass das Paar seit 2014 zunächst Hartz IV und später Bürgergeld bezogen hatte, während sie auf Dauer in Nigeria lebten.
Der Grund für die drastische Rückforderung sind ihre falschen Angaben über ihren tatsächlichen Aufenthaltsort. Das Gericht stellte fest, dass sie über Jahre hinweg nicht für das Jobcenter erreichbar waren, was weitreichende Folgen für ihren Leistungsanspruch hatte. Eine Kontrolle durch die Bundespolizei im Jahr 2018 dokumentierte mehrjährige Auslandsaufenthalte. Die Richter konnten nicht überzeugt werden, dass das Paar tatsächlich in Bremen lebte und nur gelegentlich verreist war, wie sie behaupteten.Gegen Hartz ergänzt, dass auch Indizien wie die unbewohnte Wohnung in Bremen und Meldeversäumnisse gegen sie sprachen.
Die rechtlichen Hintergründe
Das Landessozialgericht stellte klar, dass Bürgergeld-Empfänger vor längeren Auslandsaufenthalten stets Rücksprache mit dem Jobcenter halten müssen. Genehmigte Abwesenheiten sind auf drei Wochen pro Jahr begrenzt, wobei längere Abwesenheiten in der Regel zum Verlust des Leistungsanspruchs führen. Ein weiteres Eingeständnis des Paares vor Gericht, dass sie einen Zeugen zu einer falschen eidesstattlichen Versicherung bewegen wollten, ließ die Richter an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln.Bürgergeld.org macht deutlich, dass die Beweislast in solchen Fällen auf die Kläger übergeht, wenn sie falsche Angaben machen.
Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Rückforderungen von Sozialleistungen, da sie als Warnung für andere Anspruchsberechtigte interpretiert werden kann. Betroffene müssen somit ihre Nachweispflichten ernst nehmen und dafür sorgen, dass sie stets erreichbar sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Anderenfalls drohen ähnliche Rückforderungen, wie im Fall einer Familie aus Berlin, die wegen einer Pilgerreise nach Mekka 22.600 Euro zurückzahlen musste.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt also ganz klar: Wer beim Bezug von Sozialleistungen nicht transparent ist, kann schnell in eine unangenehme finanzielle Situation geraten. Die Zeiten, in denen man sich auf stummes Hineinleben verlassen konnte, sind definitiv vorbei.