Blitzern in Hamburg: Wo heute die Geschwindigkeitskontrollen lauern!
Am 30.11.2025 blitzen mobile Radarkontrollen in Altona und Niendorf. Informieren Sie sich über aktuelle Blitzerstandorte und Tempo-Compliance.

Blitzern in Hamburg: Wo heute die Geschwindigkeitskontrollen lauern!
In Hamburg sind Geschwindigkeitsmessungen ein alltäglicher Bestandteil des Straßenbildes, und auch heute – dem 30. November 2025 – sind wieder zwei mobile Blitzer aktiv. Wie news.de berichtet, zeigt sich dies anhand aktueller Radarkontrollen, die in verschiedenen Stadtteilen stattfinden.
So blitzt es heute um 17:31 Uhr in der Stresemannstraße (PLZ 22769, Altona, Sternschanze), wo ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Bereits seit 12:09 Uhr wird auf der Friedrich-Ebert-Straße (PLZ 22459, Niendorf) ein mobiles Radar gemeldet, das in einer Zone mit stringentem Tempolimit von nur 10 km/h überwacht. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht nur weit verbreitet, sie sind auch die Hauptursache für viele Unfälle. Deshalb appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, sich strikt an die geltenden Geschwindigkeitslimits zu halten.
Verkehrsüberwachung im Fokus
Die Verkehrsüberwachung ist ein wichtiges Thema in Hamburg, wie auch bussgeldkatalog.org festgestellt hat. Autofahrer in der Hansestadt neigen intensiv zu Geschwindigkeitsübertretungen, häufig sogar mehr als in anderen Großstädten wie Berlin oder München. Dies hat zur Konsequenz, dass die Polizei in Hamburg konsequent gegen Raser vorgeht, um das Unfallrisiko zu minimieren. Neuere mobile Blitzer sind Teil der Strategie, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt nicht nur mit mobilen Blitzern. Studien belegen, dass es in Hamburg besonders lohnenswert ist, Blitzer aufzustellen. Viele Autofahrer sind sich der Gefahren nicht bewusst, die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit sich bringen können. Umso wichtiger ist die präventive Aufklärung durch die Behörden, die auch einen klaren rechtlichen Rahmen für diese Maßnahmen festlegt.
Rechtslage und Empfehlungen
Gemäß § 23 StVO ist es verboten, Geräte zur Warnung vor Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen zu nutzen oder mitzuführen. Das bedeutet, dass Blitzerwarner oder Laserstörgeräte nicht erlaubt sind. Gesetzlich ist es jedoch erlaubt, ein Smartphone mit Radarwarn-App mitzuführen, solange diese während der Fahrt nicht aktiviert ist. Externe Radarwarner, die über die Bordspannung betrieben werden, können hingegen eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Die Informationen zur Verkehrsüberwachung und den Blitzerstandorten sind teilweise dynamisch und jederzeit Änderungen unterworfen. Auch bestehen Möglichkeiten für Betroffene, gegen die Messergebnisse und Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen, wobei es ratsam sein kann, sich hierzu rechtzeitig mit einem Blitzeranwalt zu beraten.
Zusammenfassend zeigt sich: In Hamburg ist die Aufmerksamkeit auf die Verkehrsüberwachung hoch im Kurs, und jede Geschwindigkeitsüberschreitung kann unangenehme Folgen haben. Die standhaften Maßnahmen der Polizei sind also mehr als nur ein Versuch, Ordnung auf die Straßen zu bringen – sie sind auch ein entscheidender Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Stadt.