Erlen-Fällung am Schorssower Haussee: Sicherheit oder Umweltfrevel?

Am Schorssower Haussee wurden 160 Jahre alte Erlen gefällt, da Bürgermeister Mache ein Sicherheitsrisiko für Badegäste sah.

Am Schorssower Haussee wurden 160 Jahre alte Erlen gefällt, da Bürgermeister Mache ein Sicherheitsrisiko für Badegäste sah.
Am Schorssower Haussee wurden 160 Jahre alte Erlen gefällt, da Bürgermeister Mache ein Sicherheitsrisiko für Badegäste sah.

Erlen-Fällung am Schorssower Haussee: Sicherheit oder Umweltfrevel?

Am Schorssower Haussee in Mecklenburg-Vorpommern stehen zwei beeindruckende Erlen, die seit 160 Jahren still und stolz am Ufer verweilen. Doch nun sind sie gefallen. Bürgermeister Rocco Mache sah eine ernsthafte Gefahr für die Badegäste, nachdem im vergangenen Jahr ein großer Ast eines der Bäume abgebrochen war. Aus diesem Grund wurde die Fällgenehmigung von der Kreis-Naturschutzbehörde in Güstrow erteilt, basierend auf einer Sichtkontrolle durch eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Die Erlen hatten einen Stammumfang von beeindruckenden drei Metern und eine Höhe von 18 Metern. Eine Abwägung zwischen dem Bruchrisiko und der Sicherheit der Erholungssuchenden war ausschlaggebend für diese Entscheidung, die jedoch auf viel Kritik stieß.

Gerd Taufmann vom BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) bezeichnete die Fällung als Umweltfrevel und stellte fest, dass die Bäume in gutem Zustand waren. Er fordert umfassendere Untersuchungen und schlägt vor, statt der Fällung Kroneneinkürzungen vorzunehmen. Der Verlust dieses jahrhundertealten Baumbestandes könnte nicht nur das Landschaftsbild beeinträchtigen, sondern auch negative Auswirkungen auf die umliegende Flora und Fauna haben. So verlieren Eichen wertvollen Windschutz und seltene Arten ihren Lebensraum.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Fall wirft Fragen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf. Laut der >Bundesnaturschutzgesetz< ist bei Fällungen zwischen dem 1. März und dem 30. September eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Kritiker wie Taufmann betonen, dass die Entscheidung der Umweltbehörde unter Umständen gegen das Artenschutzgesetz verstößt. Denn die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) regelt den Schutz besonders gefährdeter Pflanzenarten in Deutschland und soll sicherstellen, dass Lebensräume für bedrohte Arten erhalten bleiben.

Besonders relevant ist auch die Baumschutzverordnung, die das Entfernen und Schädigen geschützter Bäume verbietet. Diese Vorschriften gelten für Bäume in öffentlichen Grünanlagen, die häufig einen Stammumfang von 80 cm in 1 m Höhe überschreiten müssen, um unter den Schutz zu fallen. In Städten sind solche Baumschutzverordnungen eher die Ausnahme, wodurch viele Bäume – und damit auch wertvolle Lebensräume – gefährdet sind.

Was passiert nun?

Der Landes-BUND plant, Widerspruch gegen die Entscheidung der Umweltbehörde einzulegen, da grobe Verfahrensfehler und mögliche Verstöße gegen das Artenschutzgesetz vorliegen könnten. Auch wenn Sicherheitsbedenken nachvollziehbar sind, fragen sich viele, ob bei der Fällung nicht eine bessere Lösung wie die Kroneneinkürzung in Betracht gezogen werden sollte.

In der Diskussion um die Erlen am Schorssower Haussee zeigt sich einmal mehr, wie wichtig ein gutes Zusammenspiel zwischen öffentlichem Interesse und Naturschutz ist. Diese Fällung könnte den Anfang einer breiteren Debatte über den Umgang mit wertvollen Naturbeständen darstellen. Für viele steht fest: Sorgfalt und Rücksichtnahme auf die natürliche Umgebung sollten stets an erster Stelle stehen.