Nach Tod eines Polizisten: Eltern fordern neue Ermittlungen in MV
Ein Hamburger Polizist starb während eines Nachtmarsches in MV. Die Familie fordert eine Wiederaufnahme der Ermittlungen.

Nach Tod eines Polizisten: Eltern fordern neue Ermittlungen in MV
Ein tragischer Vorfall überschattete im Oktober 2021 einen Ausbildungslehrgang in Mecklenburg-Vorpommern, als ein 24-jähriger Polizist aus Hamburg während eines Nachtmarsches in Bad Sülze zusammenbrach und kurze Zeit später verstarb. Die betroffenen Angehörigen fordern nun strenge Konsequenzen und haben eine erneute Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt. Dies machte die Ostsee-Zeitung publik.
Am Abend des Vorfalls klagte der junge Polizist über Schwierigkeiten beim Laufen und musste letztendlich von anderen Teilnehmern getragen werden. Seine Eltern sind sichtlich betroffen und setzen sich dafür ein, dass die Umstände seines Todes umfassend untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte im Mai 2022 das Ermittlungsverfahren ein, da keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden festgestellt werden konnten. Nachdem die Eltern Beschwerde einlegten, wurden die Ermittlungen jedoch auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft MV wieder aufgenommen.
Erneute Ermittlungen und rechtliche Schritte
Vor etwas mehr als zwei Wochen wurde die Einstellung des Verfahrens erneut auf mangelnden Tatverdacht gestützt. Es wurde festgestellt, dass keinem der beschuldigten Polizeibeamten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden konnte. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Stralsund haben den Eingang der neuen Beschwerde bestätigt, und diese wird nun geprüft. Die Angehörigen hoffen auf eine Überprüfung und eventuell auf eine Wiederaufnahme der Ermittlungen.
Falls die Entscheidung gegen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen ausfällt, könnte die Generalstaatsanwältin in Rostock in die Angelegenheit verwickelt werden. Bei einer negativen Entscheidung stünde den Angehörigen nach Angaben der Anwaltsseite zudem das Oberlandesgericht in Rostock als nächste Instanz offen.
Ziel der Ermittlungen
Ein Ermittlungsverfahren wird in der Regel eingeleitet, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Straftat aufmerksam werden. Ziel dieses Verfahrens ist die Beweissicherung, das heißt, die Ermittlung von Tatsachen und Beweisen, um Klärung über den Vorfall zu erhalten. Dies geschieht unter anderem durch Befragungen von Zeugen und die Sicherung von Beweismaterial. Im Fall des verstorbenen Polizeibeamten versuchen die Angehörigen, alle relevanten Informationen zu erhalten und aufzuzeigen, dass möglicherweise nicht alle Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
Schließlich bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Behörden auf die erneute Beschwerde reagieren werden. Es stellt sich die Frage: Werden die erhofften Antworten auf die Frage nach der Verantwortung tatsächlich gefunden? Die Angehörigen des verstorbenen Polizisten scheinen entschlossen und werden alles daran setzen, um die Gerechtigkeit für ihren Sohn zu erhalten.