Brand im Mehrfamilienhaus: 50-Jähriger wegen Feuerlegung vor Gericht!
Ein 50-jähriger Mann aus Leer steht vor dem Landgericht Aurich wegen Brandstiftung. Er wollte seinen Keller "säubern" und könnte psychisch krank sein.

Brand im Mehrfamilienhaus: 50-Jähriger wegen Feuerlegung vor Gericht!
In einem aufsehenerregenden Prozess am Landgericht Aurich steht ein 50-jähriger Mann aus Leer im Mittelpunkt der Ermittlungen. Er wird verdächtigt, am 25. März in einem Keller eines Mehrfamilienhauses an der Friesenstraße ein Feuer gelegt zu haben. Sein Anliegen: Der Keller sollte „säubern“ werden, da er dort Ungeziefer und Ratten vermutete. NWZonline berichtet, dass der Brand glücklicherweise durch den Beschuldigten selbst mit Sand gelöscht werden konnte, während Polizei und Feuerwehr die glimmenden Reste von Papier und Pappe beseitigten.
Der Fall hat nicht nur für emotionale Aufregung in der Nachbarschaft gesorgt, sondern zieht auch eine lange Liste weiterer Vorfälle nach sich, die den Angeklagten betreffen. Nur zwei Tage vor der Kellerbrandaxt gab es bereits zwei kleinere Brände in Leer, an denen er ebenfalls beteiligt gewesen sein soll. Unter anderem wurde ein Grabgesteck in Brand gesetzt, was von einem Rettungssanitäter entdeckt wurde. Darüber hinaus gab es Berichte, dass der Beschuldigte in der Nähe einer Tankstelle Kleidung und andere Gegenstände angezündet hat. In diesen turbulenten Tagen machte er auch auf sich aufmerksam, indem er Zeugen mit einer Eisenstange bedrohte, was verständlicherweise zu großer Besorgnis führte.
Psycho-Soziale Hintergründe
Der Beschuldigte hat eine schwierige Vorgeschichte, die von Alkohol- und Drogenabhängigkeit geprägt ist. Bereits 2021 wurde eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Zudem stehen mögliche psychiatrische Probleme im Raum: Es gibt Verdacht auf paranoide Schizophrenie, und Berichte des Beschuldigten deuten darauf hin, dass er von einem geheimen Tunnel im Keller überzeugt war. Diese psychischen Beeinträchtigungen könnten eine Rolle in seinem Verhalten spielen. Refubium hebt hervor, dass Brandstiftungen oft mit psychischen Erkrankungen und Wahnvorstellungen verbunden sind, insbesondere bei schizophrenen Individuen.
Die Forschung beschäftigt sich schon lange mit dem Thema Brandstiftung und den damit verbundenen psychischen Störungen. Eine Untersuchung an 60 Brandstiftern zeigt, dass Unterteilungen zwischen schizophrenen und nicht-schizophrenen Tätern signifikante Unterschiede aufweisen. So neigen schizophrene Brandstifter oft dazu, spontane Taten in ihrem eigenen Wohnraum zu begehen. Diese Pathologien könnten dazu beitragen, das Verhalten des Angeklagten zu erklären. Vdoc zeigt, dass viele Brandstifter emotional motiviert handeln, oft aus Wut oder Rache.
Das Urteil und die nächsten Schritte
Der Prozess wird fortgesetzt, und es bleibt abzuwarten, ob der Beschuldigte in einer Entziehungsanstalt oder psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Angesichts seiner Vorgeschichte und der komplexen psychologischen Sachlage könnte eine sachgerechte rechtliche Verantwortlichkeit schwer zu beurteilen sein. In solchen Fällen, so wurde festgestellt, wird bei etwa 32% der Probanden eine Schuldunfähigkeit festgestellt.
Die Geschehnisse in Leer verdeutlichen, wie eng psychische Gesundheit mit solchen Vergehen verknüpft ist und wie wichtig es ist, bei derartigen Taten nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die psychologischen Aspekte zu berücksichtigen. Die Diskussion um den Fall wird mit Spannung verfolgt, sowohl in der Region als auch in Fachkreisen.