Urlaub in der Türkei: Familien am Flughafen Hannover im Chaos!
Familien am Flughafen Hannover erleben Schwierigkeiten bei überbuchtem Flug nach Türkei; neue Flüge, Entschädigung und Rechte der Reisenden erläutert.

Urlaub in der Türkei: Familien am Flughafen Hannover im Chaos!
Urlaub in der Türkei sollte für die Familien von Mahmoud S. und Sabrina G. ein unvergessliches Erlebnis werden. Doch am Ende wurde der Rückflug vom Flughafen Antalya zum Flughafen Hannover zum Albtraum. Nach zwei Stunden Warten am Check-in der Airline Pegasus erfuhren die Familien, dass ihr Flug überbucht war. Trotz Protesten durften sie zwar zum Gate, wurden aber aufgrund angeblicher Verspätung abgewiesen. Nur Oma Petra durfte an Bord, während der Rest der Gruppe zurückblieb. Diese Situation erkennt man schnell als großen Stressfaktor, der nicht nur die Urlaubsfreude trübt, sondern auch zu unerwarteten Kosten führt.
Wie nun bekannt wurde, mussten die Familien neue Flüge nach Deutschland buchen, die jedoch nur ins weit entfernte Leipzig gingen. Die Airline erklärte sich zwar bereit, die kostspieligen Umbuchungen zu übernehmen, jedoch blieb die Unsicherheit über Entschädigungen und Rechte der Fluggäste bestehen. Veranstalter Tui offerierte zusätzlich eine Entschädigung. Wie auch die Verbraucherzentrale erläutert, haben Fluggäste im Falle einer Überbuchung durchaus Ansprüche auf Entschädigungen, die zwischen 250 und 600 Euro variieren können, je nach Entfernung ihres Ziels.
Rechte der Fluggäste
Für viele Urlauber sind solche Situationen unvorhersehbar. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass man als Fluggast Rechte hat. Nach der Fluggastrechteverordnung der EU sind Airlines verpflichtet, bei Überbuchungen zuerst Freiwillige zu suchen, die auf die Beförderung verzichten. Ein Verzicht auf den Flug entbindet jedoch nicht von etwaigen Entschädigungsansprüchen. Fluggäste, die zu spät kommen, müssen selbst dafür Sorge tragen, dass sie pünktlich am Check-in sind. Laut der Verbraucherzentrale gilt, dass man spätestens 45 Minuten vor Abflug am Schalter sein sollte.
Im Fall der zurückgebliebenen Reisenden wäre es wichtig, die Airline formal über die Umstände in Kenntnis zu setzen und die konkret entstandenen Kosten geltend zu machen. Wer selbst nach einem Ersatzflug sucht, kann diese Kosten unter Umständen ebenfalls einklagen, was sich in derartigen Stresssituationen als goldwert erweisen kann.
In Anbetracht solcher Komplikationen ist es ratsam, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren, um im Ernstfall gut gewappnet zu sein. Ob es dann auch eine Rückerstattung in einem vernünftigen Zeitraum geben wird, bleibt abzuwarten. Laut EU-Verordnung sollte der Betrag innerhalb von sieben Tagen auf dem Konto sein. Wenn noch weitere Infos zu möglichen Entschädigungen fehlen, helfen die Verbraucherzentrale und die Bundesregierung dabei, Licht ins Dunkel zu bringen und die Schritte für eine Erstattung klar zu definieren.