Hildesheims Ampel-Pärchen: Gericht schützt Vielfalt gegen Klage!
In Hildesheim wird über die gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen entschieden. Ein Kläger hält sie für rechtswidrig; das Verwaltungsgericht Hannover urteilt.

Hildesheims Ampel-Pärchen: Gericht schützt Vielfalt gegen Klage!
In Hildesheim sorgt ein Gerichtsverfahren für Aufsehen, das die Umrüstung von Fußgängerampeln mit gleichgeschlechtlichen Motiven betrifft. Am Dienstag, dem 23. September 2025, wies das Verwaltungsgericht Hannover die Klage eines Mannes als unzulässig zurück. Er hatte argumentiert, dass die Darstellung von gleichgeschlechtlichen Pärchen seine Erziehungsrechte als „wertkonservativer“ Elternteil einschränke. Der Kläger sieht sich in seiner heterosexuellen Orientierung und Identität beeinträchtigt und hält die Ampelmotive für verfassungswidrig.
Der Vorsitzende Richter, Arne Gonschior, stellte jedoch klar, dass keine Verletzung der Rechte des Klägers zu erkennen sei. Er betonte, dass die Ampelzeichen die gesellschaftliche Realität widerspiegeln und es keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gebe. Die Vorschriften schützen den Kläger nicht individuell, sodass die Umrüstung der 14 Ampelanlagen, die seit Mitte Juni in Hildesheim aktiv ist, fortgeführt werden kann. Der Rat der Stadt hatte die Umrüstung im Juni 2023 beschlossen, um ein Zeichen der Toleranz zu setzen.
Das Thema ist nicht neu in Norddeutschland. In Städten wie Hannover und Braunschweig sind solche gleichgeschlechtlichen Ampelmotive bereits seit einigen Jahren etabliert. In Hannover wurden vor fünf Jahren entsprechende Ampeln in Betrieb genommen, während Braunschweig seit 2022 ebenfalls gleichgeschlechtliche Ampelpaare zur Förderung von Toleranz nutzt. Diese Entwicklungen zeigen, dass das Thema Akzeptanz und Sichtbarkeit von LGBTQ+-Personen zunehmend in den Fokus rückt.
Mit dem Urteil hofft Richter Gonschior auf einen Rechtsfrieden in der Debatte. Dennoch hat der Kläger die Möglichkeit, eine Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen und plant offenbar, weitere rechtliche Schritte gegen den Beschluss des Hildesheimer Rates zu unternehmen. Dies könnte die Diskussion über gleichgeschlechtliche Sichtbarkeit im öffentlichen Raum weiterhin anheizen.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich diese Thematik weiter entwickeln wird, insbesondere in einem Land, das sich in den letzten Jahren zunehmend mit Fragen der Gleichstellung auseinandersetzt. Die Ampelmotive in Hildesheim sind dabei ein klares Statement, das in der Stadt bereits gelebt wird. Ein gutes Händchen für Toleranz und Vielfalt scheint hier an den Tag gelegt worden zu sein, auch wenn es sicherlich noch viel zu diskutieren gibt.