Vogelgrippe-Angst: Seuche breitet sich in Wakendorf I aus!
Ausbruch der Vogelgrippe in Wakendorf I: Schutzzonen und Maßnahmen für betroffene Geflügelhalter im Kreis Segeberg und Stormarn.

Vogelgrippe-Angst: Seuche breitet sich in Wakendorf I aus!
In den letzten Tagen hat die Geflügelpest in Norddeutschland, insbesondere in Wakendorf I im Kreis Segeberg, für Besorgnis gesorgt. Wie NDR berichtet, wurden mehrere Ausbrüche in sehr kurzer Zeit festgestellt, was die Behörden dazu veranlasste, umgehend zu reagieren. Am 13. November 2025 wurde der erste Ausbruch amtlich festgestellt. In der betroffenen Geflügelhaltung mussten daraufhin mehrere hundert Enten, Gänse und Hühner getötet werden.
Um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen ist es den Haltern untersagt, ihre Tiere ins Freie zu lassen. Vögel und Eier dürfen nicht ausgeliefert werden, was die Situation für die betroffenen Landwirte erheblich verschärft.
Die Schutzzone betrifft insgesamt 25 Geflügelhalter im Kreis Stormarn, die rund 1.600 Tiere halten. In der Überwachungszone sind es sogar 323 Halter mit etwa 7.200 Tieren, so Kreis Stormarn. Dies bedeutet, dass insgesamt 257 Geflügelhalter mit insgesamt 23.200 Tieren von den Maßnahmen betroffen sind. Die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen beinhalten unter anderem eine Anzeigepflicht für den Tierbestand und ein Absonderung zum Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln. Weiterhin sind die Halter dazu verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und haben ein Verbot für Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln zu beachten.
Die Allgemeinverfügung, die diese Maßnahmen regelt, tritt am 15. November 2025 in Kraft und bleibt bis zu ihrer Aufhebung gültig. Verstöße dagegen können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, führt das Veterinäramt stichprobenartige Kontrollen in den betroffenen Geflügelhaltungen durch. Zudem gibt es eine interaktive Karte, die es den Haltern ermöglicht, zu überprüfen, ob ihre Bestände von den neuen Regelungen betroffen sind.
Die Situation zeigt, wie schnell sich Seuchen in der Tierhaltung ausbreiten können und wie wichtig es ist, die vorgeschriebenen Maßnahmen ernst zu nehmen. Halterinnen und Halter sind dringend aufgefordert, alle nicht gemeldeten Bestände anzuzeigen und sich an die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu halten, um die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.