Bistum Osnabrück verweigert Offenlegung von Missbrauchsnamen!

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Das Bistum Osnabrück bleibt bei der Nicht-Offenlegung von Missbrauchsnamen trotz rechtlicher Bedenken und Fortschritten im Schutzprozess.

Das Bistum Osnabrück bleibt bei der Nicht-Offenlegung von Missbrauchsnamen trotz rechtlicher Bedenken und Fortschritten im Schutzprozess.
Das Bistum Osnabrück bleibt bei der Nicht-Offenlegung von Missbrauchsnamen trotz rechtlicher Bedenken und Fortschritten im Schutzprozess.

Bistum Osnabrück verweigert Offenlegung von Missbrauchsnamen!

Im Bistum Osnabrück gibt es derzeit große Diskussionen um die Aufarbeitung sexueller Gewalt. Ein Sprecher des Bistums bestätigte, dass man die Namen von Missbrauchstätern nicht offenlegen will. Diese Entscheidung stützt sich auf erhebliche rechtliche Bedenken, die das Bistum jedoch nicht näher erläutern möchte. Stattdessen beabsichtigt man, diese heikle Angelegenheit im Rahmen des kirchlichen Schutzprozesses zu behandeln. Das Bistum wäre dabei nicht das erste, das mit diesem potenziell schädlichen Thema konfrontiert ist; vor zwei Jahren veröffentlichte das Bistum Aachen eine Liste mit den Namen von Missbrauchstätern, ein Schritt, den Osnabrück nicht nachahmen wird. In den letzten acht Jahrzehnten haben über 120 Geistliche im Bistum Minderjährige oder Schutzbefohlene sexuell missbraucht, ein besorgniserregendes Zeichen, das viele Fragen aufwirft.

Um den geschundenen Opfern und dem Problem an sich Rechnung zu tragen, wurden im vergangene Jahr weitere Schritte eingeleitet. Am 20. September 2022 präsentierte die Universität Osnabrück einen Zwischenbericht zur Studie über sexualisierte Gewalt im Bistum seit 1945. Dieser Bericht zeigte erhebliche Mängel im Umgang mit Betroffenen und in der Aktenführung auf. Diözesanbischof Franz-Josef Bode kündigte daraufhin Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzprozesses an, unter anderem die Gründung des Betroffenenrats Nord im Frühjahr 2022. Ein Mitglied dieses Rates wird in die Monitoring-Gruppe des Schutzprozesses entsendet.

Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen

Im Rahmen eines Bemühens um Erneuerung und Transparenz wurde eine Stelle für eine*n Unabhängige*n Beauftragte*n im Schutzprozess ausgeschrieben. Diese Aufgabe übernahm Sarah Röser am 1. Februar 2024. Zusätzlich wurde im November 2023 Simon Kampe als Ombudsperson für Betroffene sexualisierter Gewalt eingesetzt. Um die finanziellen Anliegen der Betroffenen zu unterstützen, wurde ein Fonds ins Leben gerufen, der mit 50.000 Euro ausgestattet ist. Seit September 2022 wurden bereits 273.000 Euro in 13 Fällen ausgezahlt.

Im Jahr 2023 meldete das Bistum Osnabrück insgesamt 44 Fälle sexualisierter Gewalt an die gesetzliche Unfallversicherung, was die Dringlichkeit und den Umfang des Problems belegt. Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Personalverantwortung wurden ebenfalls eingeführt: Seit dem 1. Juni 2023 leiten Yvonne von Wulfen und Thilo Wilhelm das Bischöfliche Personalreferat. Bischof Bode kündigte an, dem Gemeinsamen Rat künftig jährliche Berichte über zentrale Entscheidungen vorzulegen. Zudem trat am 1. Januar 2022 die „Ordnung über die Führung von Personalakten“ in Kraft, um den Umgang mit Personalangelegenheiten zu standardisieren.

Fortschritte und Herausforderungen

Es bleibt jedoch zu betonen, dass die Aufarbeitung sexueller Gewalt in der Kirche in Deutschland ein langwieriger Prozess ist, der stark variiert und oft von Streitigkeiten geprägt ist. So widerspricht das Bistum Osnabrück, welches bereits Fortschritte in der Aufarbeitung gemacht hat, den Vorgehensweisen anderer Bistümer, wo die Aufarbeitung nicht immer transparent oder gar nicht erfolgt. Den Frauen und Männern, die unter sexualisierter Gewalt litten, muss eine Stimme gegeben werden, und dies kann nur funktionieren, wenn die Bistümer bereit sind, sich diesen schweren Themen offen zu stellen. Für viele scheint die jahrzehntelange Kultur des Schweigens ein Zeichen dafür zu sein, dass noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass es durchaus Veränderungen gibt, aber auch, dass es noch viel zu tun gibt, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen. Immerhin ist zu hoffen, dass die gesetzten Maßnahmen langfristig Früchte tragen und der Schutz von Betroffenen im Bistum Osnabrück ernsthaft verbessert werden kann. Wie dies in anderen Regionen Deutschlands und darüber hinaus aussieht, bleibt abzuwarten. In Anbetracht der vielen Berichte und Gesellschaftsdiskussionen über sexualisierte Gewalt müssen alle Beteiligten wachsam bleiben, um ein Klima zu schaffen, in dem Betroffene gehört und geschützt werden.

Für weitere Informationen über die Maßnahmen und Entwicklungen im Bistum Osnabrück können Sie die Artikel von OS Radio, Bistum Osnabrück und Deutschlandfunk lesen.