Millionenbetrug in Neumünster: Fünf Jahre Haft für Bauunternehmer!

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Ein Bauunternehmer aus Neumünster wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt wegen sieben Millionen Euro Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit.

Ein Bauunternehmer aus Neumünster wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt wegen sieben Millionen Euro Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit.
Ein Bauunternehmer aus Neumünster wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt wegen sieben Millionen Euro Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit.

Millionenbetrug in Neumünster: Fünf Jahre Haft für Bauunternehmer!

Ein Bauunternehmer aus Neumünster hat mit einem schockierenden Fall von Steuer- und Sozialversicherungsbetrug auf sich aufmerksam gemacht. Am Landgericht Kiel wurde der 49-Jährige zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er in den letzten vier Jahren insgesamt sieben Millionen Euro an Abgaben hinterzogen hat. Dabei handelt es sich um Beträge, die sowohl das Finanzamt als auch die Sozialversicherungen und die Sozialkasse Bau betreffen. Ein klarer Verstoß gegen die deutschen Gesetze, der nun drastische Konsequenzen hat.

Der Angeklagte hatte über einen Zeitraum von mehreren Jahren Mitarbeiter schwarz beschäftigt und die Abrechnungen unvollständig gestaltet. Trotz seiner Vorstrafen und der Tatsache, dass er nicht als Geschäftsführer seiner Firmen auftreten durfte, gibt er sich als der Kopf des Unternehmens aus. Im April 2025 kam es zu umfangreichen Razzien des Hauptzollamts Kiel, bei denen über 450 Zöllner im Einsatz waren. Diese zogen durch Neumünster und durchsuchten zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume des Angeklagten.

Razzien und Vermögensverfall

Die Durchsuchungen zeigten Wirkung: Vermögensarreste in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro wurden vollstreckt, was auf den massiven Umfang der hinterzogenen Abgaben hinweist. Der Bauunternehmer wurde wegen insgesamt 72 Taten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit verurteilt, darunter das Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelten sowie Steuerhinterziehung. In einem weiteren Teil des Prozesses gab der Bauunternehmer zu, dass er Ukrainer schwarz beschäftigt und falsche Rechnungen ausgestellt hat, um seine Firma wirtschaftlich über Wasser zu halten.

Das Gericht sah trotz einer Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsspielraum bei der Verurteilung. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten beantragt. Letztlich einigte man sich auf das Minimum von fünf Jahren, nachdem der Angeklagte sich während der Verhandlung entschuldigte und klare Aussagen über seine Vergehen machte.

Größere Probleme im Blick

Der Fall in Neumünster ist kein Einzelfall. Laut einem Bericht des Zolls wird die Problematik von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung deutschlandweit immer drängender. Bereits im März 2024 gab es in Dortmund massive Razzien gegen mehrere Firmen in der Brand- und Wasserschadensanierungsbranche. Hier wurden Sozialversicherungsbeiträge über Jahre hinweg nicht gezahlt, was zu Schäden in Millionenhöhe führte. Beamte fanden zahlreiche Beweismittel, darunter illegale Waffen und Substanzen, was zeigt, dass auch die Verknüpfung von Schwarzarbeit mit anderen kriminellen Aktivitäten nicht mehr zu ignorieren ist.

Ein breites Bündnis aus Zoll, Polizei und Steuerfahndung ist nötig, um diesem Problem Herr zu werden. In Neumünster zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ist. Ein guter Job könnte sein, künftig auch präventiv zu handeln und klare Informationen über gesetzliche Grundlagen an Firmen und deren Verantwortliche zu kommunizieren, um ähnliche Fälle in der Zukunft zu vermeiden.