Strafgefangene in SH: Ab 2026 wird Lohn für Arbeit drastisch erhöht!
Ab Juli 2026 steigen die Löhne für Strafgefangene in Schleswig-Holstein auf 3,11 Euro pro Stunde. Eine Reform gemäß Bundesverfassungsgericht.

Strafgefangene in SH: Ab 2026 wird Lohn für Arbeit drastisch erhöht!
Ab Juli 2026 wird es in Schleswig-Holstein einen umfassenden Umbruch für Strafgefangene geben: Sie dürfen sich auf höhere Löhne für ihre Arbeit freuen. Die schwarz-grüne Landesregierung hat einem ersten Schritt zugestimmt, um das Justizvollzugsgesetz zu reformieren. Diese Entscheidung ist das Ergebnis von Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, die bereits 2023 die Neuregelung der Gefangenenvergütung ins Spiel brachte. n-tv berichtet, dass das Justizministerium bestätigte, dass die Eckvergütung von nunmehr neun Prozent des Durchschnittseinkommens auf stolze 15 Prozent angehoben wird.
Die Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) hat die Wichtigkeit dieser Reform unterstrichen. Sie betrachtet die Anpassung nicht nur als notwendig, sondern auch als nötigen Schritt zur Erfüllung verfassungsrechtlicher Grundsätze. Zuvor hatten Gefangene in Schleswig-Holstein nur einen Grundlohn von 1,89 Euro pro Stunde erhalten. Ab dem neuen Gesetz, das am 1. Juli 2026 in Kraft treten soll, steigt dieser Betrag auf 3,11 Euro pro Stunde. Laut kn-online ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, insbesondere da ähnliche Löhne in anderen Bundesländern wie Bayern bereits vorliegen, wo ein Stundenlohn von 3,37 Euro seit dem 1. Juli gezahlt wird.
Hintergrund der Reform
Doch was hat diese Reform nötig gemacht? Im Wesentlichen kamen die Anstöße von zwei Inhaftierten in Bayern und Nordrhein-Westfalen, die ihre Verfassungsbeschwerden 2023 einlegten und die unzureichende Vergütung anprangerten. Diese Beschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht angenommen, welches die bestehenden Regelungen als unangemessen einstufte. Die Vergütung von 9% der Bezugsgröße war seit den späten 90er Jahren nicht mit der Preisentwicklung oder den Lebenshaltungskosten Schritt gehalten worden und wurde daher als verfassungswidrig deklariert. In seiner Entscheidung machte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die derzeitigen Regelungen gegen das Resozialisierungsgebot verstoßen und bis zum 30. Juni 2025 überarbeitet werden müssen bundesverfassungsgericht.
Die Landesregierung hat bereits mit den Haushaltsplanungen für 2026 und 2027 gerechnet. Für das Jahr 2026 wird mit zusätzlichen Kosten von 1,1 Millionen Euro gerechnet, während für 2027 Gesamtkosten von 2,3 Millionen Euro erwartet werden. Diese zusätzlichen Ausgaben sind bereits in den Eckwerten des Haushalts berücksichtigt worden. Insgesamt müssen die Gefangenen mindestens 38 Stunden pro Woche arbeiten, um ihre Vergütung zu erhalten.
Die Reaktionen aus verschiedenen Verbänden und Gewerkschaften zeigen, dass die bisherigen Löhne in der deutschen Justizlandschaft stark in der Kritik stehen. Die Reform wird also nicht nur als finanzieller Vorteil für die Insassen, sondern auch als erster Schritt in Richtung einer faireren Regelung angesehen.