Schuss im Kulturpark Neubrandenburg: Notwehr oder gefährliche Bedrohung?

Im Amtsgericht Neubrandenburg wird ein Schussvorfall aus dem Kulturpark verhandelt. Angeklagte wegen versuchter Körperverletzung.
Im Amtsgericht Neubrandenburg wird ein Schussvorfall aus dem Kulturpark verhandelt. Angeklagte wegen versuchter Körperverletzung. (Symbolbild/MND)

Schuss im Kulturpark Neubrandenburg: Notwehr oder gefährliche Bedrohung?

Neubrandenburg, Deutschland - Der Schussvorfall im Kulturpark Neubrandenburg, der sich im Mai 2024 ereignete, wird derzeit vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Angeklagte, eine 34-jährige Frau, sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber: Sie soll einem Mann, der ihren Verlobten niedergeschlagen hat, mit einem echten Trommelrevolver vom Typ Magnum gedroht haben. In den letzten Wochen hat dieser Fall bereits für viele Schlagzeilen gesorgt, insbesondere da er der dritte Schussvorfall in der Region ist, der vor Gericht landet, und die Frage aufwirft, ob es sich um eine legitime Notwehr handelte oder nicht, wie Nordkurier berichtet.

In der Auseinandersetzung zwischen dem Handwerker, ihrem Verlobten, und dem hünenhaften Bekannten eskalierte die Situation schnell. Der Handwerker hatte nach einem Einbruch in seiner Firma, bei dem er einen Schaden von etwa 20.000 Euro erlitt, bereits Verdachtsmomente gegen einige Bekannte gehegt. Bei einem Treffen, um dieser Sache auf den Grund zu gehen, kam es zu einer gewaltsamen Konfrontation, die schließlich in einem Schuss gipfelte, der allerdings niemanden traf. Die Polizei traf kurz nach dem Vorfall am Tatort ein, und alle beteiligten Personen waren noch vor Ort.

Die Notwehrfrage

Zentrale Frage im Verfahren ist die Notwehr. Nach § 32 StGB ist eine Notwehrhandlung nur dann zulässig, wenn sie gegenüber einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff erfolgt und erforderlich sowie verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass ein Schuss nur dann gerechtfertigt sein könnte, wenn die Situation dies tatsächlich erforderte, wie anwalt.de erläutert. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ besagt zudem, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten entschieden werden muss, was in diesem Fall von großer Bedeutung sein könnte.

Ein kriminaltechnisches Gutachten wird in der nächsten Verhandlung am 14. Juli 2025 vorgelegt, um weitere Klarheit zu schaffen. Auch ein Video einer Alarmanlage, das den Schuss und das folgende Geschrei dokumentiert, könnte entscheidende Hinweise liefern. Spannungen im Gerichtssaal waren bereits während der ersten Verhandlung zu spüren, als eine Zuschauerin die Angeklagte beschimpfte. Es bleibt abzuwarten, welches Urteil am fortsetzenden Verhandlungstag gefällt wird, da die emotionale und juristische Komplexität der Situation tiefgreifende Fragen über Selbstverteidigung und die Grenzen der Notwehr aufwirft.

Ein Blick auf die Rechtslage

Die Komplexität des juristischen Rahmens wird etwa durch aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verdeutlicht, die sich mit dem Einsatz von Schusswaffen in Notwehrsituationen beschäftigen. Hierbei wird insbesondere die Frage behandelt, ob ein „gegenwärtiger Angriff“ vorliegt und ob die Verwendung einer Waffe zur Verteidigung notwendig war, wie jura-online feststellt. Die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2023 stellt klar, dass die Erforderlichkeit im Einzelfall geprüft werden muss, was die juristische Bewertung in einem Fall wie diesem besonders herausfordernd macht.

Die bevorstehende Verhandlung verspricht, nicht nur für die Beteiligten selbst, sondern auch für die allgemeine Rechtsprechung in solchen komplexen Notwehrfragen aufschlussreich zu werden. Währenddessen bleibt die Bevölkerung in Neubrandenburg die Entwicklungen gespannt zu beobachten, da dieses Verfahren sicherlich noch für einige Diskussionen sorgen wird.

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OrtNeubrandenburg, Deutschland
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