Schwimmunterricht unter Schock: Lehrerin vor Gericht nach tödlichem Unfall
Ein Prozess in Hamburg beschäftigt sich mit dem Tod eines fünfjährigen Mädchens während eines Schwimmkurses. Die Lehrerin wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Schwimmunterricht unter Schock: Lehrerin vor Gericht nach tödlichem Unfall
Am heutigen Tag, dem 26. September 2025, steht ein tragischer Vorfall seit zwei Jahren im Mittelpunkt eines Prozesses in Hamburg. Vor über zwei Jahren, während eines Seepferdchen-Kurses im Schwimmbad Bondenwald, ertrank ein fünfjähriges Mädchen. Die Schwimmlehrerin, 39 Jahre alt, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Laut Welt glaubt die Staatsanwaltschaft, dass der Tod des Mädchens durch eine bessere Aufsicht hätte verhindert werden können.
Das Mädchen war eines von zehn Kindern in dem Anfänger-Kurs, in dem Schwimmhilfen Pflicht waren. Während der Stunde nahm die Lehrerin sich eines weinenden Kindes an und verlor dabei den Überblick. In diesem Moment verlor das Mädchen seine Schwimmhilfe und ging unter. Es vergingen mindestens drei Minuten, bis das Kind aus dem Wasser gezogen werden konnte. Trotz sofortiger Reanimation verstarb das Mädchen am nächsten Tag im Krankenhaus.
Emotionale Schilderungen im Gerichtssaal
Im Gerichtssaal schilderte die Angeklagte emotional den Vorfall und zeigte Reue. Der Vater des Mädchens ist als Nebenkläger anwesend, und während des Prozesses brachen mehrere Verwandte der Familie in Tränen aus, was sogar einen Rettungseinsatz zur Folge hatte. Die Lehrerin, die seit 2011 Schwimmunterricht erteilt, ist seit dem Vorfall arbeitsunfähig. Laut Welt wurde bereits zuvor eine kritische Situation im Unterricht erlebt.
Am Tag des Unglücks waren aufgrund von Bauarbeiten im Hallenbad nur wenige Badegäste und Kollegen anwesend. Der zuständige Badleiter steht nicht unter Anklage, da gegen ihn ein Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde. Das Urteil in diesem Verfahren wird am 9. Oktober 2023 verkündet.
Sicherheitsfragen im Schwimmunterricht
Doch nicht nur in Hamburg sind diese Vorfälle ein Thema. Im September 2023 starb ein siebenjähriger Junge während des Schwimmunterrichts in Konstanz, was ebenfalls zu gerichtlich verhandelten Vorfällen führte. Im SWR wird berichtet, dass zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden. Diese Lehrinnen müssen unter anderem Schmerzensgeld zahlen und erhielten Bewährungsstrafen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Kinder in solchen Kursen ist enorm und es wird kritisiert, dass oft nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Laut der GEW Baden-Württemberg sind viele Lehrkräfte besorgt über die aktuelle Situation. Es gibt klare Richtlinien, die besagen, dass Schwimmunterricht nur von Lehrkräften erteilt werden darf, die nachweislich rettungsfähig sind. Ein Nachweis über die Rettungsfähigkeit ist nicht nur erforderlich, sondern auch verpflichtend. Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, die Sicherheit der Schüler im Wasser zu gewährleisten, und müssen gegebenenfalls Bedenken schriftlich an die Schulleitung weitergeben.
Der tragische Vorfall in Hamburg und die anderen Ereignisse zeigen deutlich, dass mehr Aufmerksamkeit auf die Sicherheit im Schwimmunterricht gelegt werden muss. GEW fordert umfassendere Maßnahmen und eine striktere Kontrolle, um solche Unglücke in Zukunft zu verhindern.