Cabriofahrer von Rügen: Berufungsverfahren sorgt für Aufsehen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Im Berufungsverfahren am 11. und 12. November 2025 muss sich ein Cabriofahrer aus Bergen auf Rügen wegen schwerer Körperverletzung verantworten.

Im Berufungsverfahren am 11. und 12. November 2025 muss sich ein Cabriofahrer aus Bergen auf Rügen wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
Im Berufungsverfahren am 11. und 12. November 2025 muss sich ein Cabriofahrer aus Bergen auf Rügen wegen schwerer Körperverletzung verantworten.

Cabriofahrer von Rügen: Berufungsverfahren sorgt für Aufsehen!

Ein spektakulärer Prozess beschäftigt derzeit die Gerichte auf Rügen. Ein 48-jähriger Cabriofahrer sieht sich mit den Konsequenzen seines Handelns konfrontiert, nachdem er im Sommer 2024 einen Zusammenstoß mit einem 13-jährigen Fußgänger verursachte. Der Vorfall ereignete sich am 14. August und hat von Anfang an für hitzige Diskussionen in der Öffentlichkeit gesorgt. Nun beginnt das Berufungsverfahren am Landgericht Stralsund am 11. und 12. November, wie ndr.de berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hält das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Bergen für zu nachsichtig und geht nun in Berufung. Der Fahrer war im Juni 2025 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro und einem anderthalbjährigen Führerscheinentzug verurteilt worden. Laut dem Gericht konnte jedoch keine vorsätzliche Handlung nachgewiesen werden, was die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft dazu bewegt, weitere Beweise und Zeugenaussagen anzufordern. Im Revisionsprozess müssen nun neun Zeugen sowie ein Sachverständiger angehört werden, um der Frage nachzugehen, ob neue Beweise die Entscheidung des Vorgängergerichts beeinflussen können.

Der Unfall und seine Folgen

Der 13-jährige Schüler war mit seinen Klassenkameraden unterwegs, als es zu dem Zusammenstoß kam. Ermittlungen ergaben, dass der junge Fußgänger mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h getroffen wurde. Die großen Fragen, die nun im Raum stehen: War es ein Unfall oder hätte der Fahrer absichtlich handeln wollen? Das technische Gutachten konnte keine Beweise für eine gezielte Absicht des Cabriofahrers liefern.

Die ursprüngliche Anklage gegen den Fahrer beinhaltete den Vorwurf, den Fußgänger absichtlich angefahren zu haben. Diese Behauptung wurde jedoch in der Verhandlung nicht bekräftigt, und die Verfahrensbeteiligten fordern nun möglicherweise eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung, sollte das Gericht zu diesem Schluss kommen. Nordkurier hebt hervor, dass die zentrale Frage in der Berufungsverhandlung darin besteht, ob neue Beweise oder Zeugenaussagen den Schuldspruch bestätigen oder entkräften können.

Öffentliches Interesse am Verfahren

Der ganze Fall zieht nicht nur in der Region, sondern auch bundesweit die Aufmerksamkeit auf sich. Der Unfall hat eine öffentliche Diskussion über Verkehrssicherheit und das Verhalten im Straßenverkehr entfacht. Viele Bürger sind gespannt auf die kommenden Verhandlungstage und die Reaktionen der Richter auf die vorgebrachten Argumente.

Der Wiederbeginn des Verfahrens wird mit großer Spannung erwartet, und die beteiligten Parteien werden alles daransetzen, ihre Argumente zu untermauern. Für den Cabriofahrer könnte die Berufung bedeuten, dass sich seine rechtlichen Probleme noch verschärfen oder er möglicherweise doch aufatmen kann. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, wie die Justiz in diesem Fall entscheiden wird.