Betrunkener Busfahrer in Ludwigslust gestoppt: 1,46 Promille am Steuer!

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In Ludwigslust wurde ein betrunkener Busfahrer (1,46 Promille) gestoppt, nachdem er gefährlich fuhr. Polizei ermittelt.

In Ludwigslust wurde ein betrunkener Busfahrer (1,46 Promille) gestoppt, nachdem er gefährlich fuhr. Polizei ermittelt.
In Ludwigslust wurde ein betrunkener Busfahrer (1,46 Promille) gestoppt, nachdem er gefährlich fuhr. Polizei ermittelt.

Betrunkener Busfahrer in Ludwigslust gestoppt: 1,46 Promille am Steuer!

Ein alarmierender Vorfall ereignete sich am Montagabend in Ludwigslust, als ein 44-jähriger polnischer Busfahrer während seines Dienstes mit einem Alkoholwert von 1,46 Promille am Steuer ertappt wurde. Der Vorfall wurde von einem aufmerksamen Autofahrer beobachtet, der den Bus, der in Schlangenlinien fuhr und mehrfach die Fahrbahnmitte überquerte, ins Visier nahm. Der Autofahrer handelte richtig und alarmierte prompt die Polizei, die den Fahrer schließlich in der Bahnhofstraße stoppen konnte, wo sich zu diesem Zeitpunkt neun Fahrgäste im Schienenersatzverkehr-Bus befanden, wie Bild berichtet.

Die Polizei stellte fest, dass der Fahrer nicht nur alkoholisiert war, sondern bereits am Nachmittag in einen Vorfall verwickelt war, bei dem er gegen den Spiegel eines anderen Busses gefahren war und anschließend weitergefahren war. Nach dem Atemalkoholtest wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und der Fahrer zur Blutprobenentnahme gebracht. Gegen ihn wurden ernsthafte Vorwürfe erhoben, darunter die Gefährdung des Straßenverkehrs und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Strenge Regelungen für Busfahrer

Die Regelungen für Busfahrer sind eindeutig: Während des Dienstes gilt eine 0-Promillegrenze. Dies bedeutet, dass sie sich in keiner Weise dem Alkohol nähern dürfen, während sie am Steuer sitzen. Ein Verstoß kann nicht nur mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, sondern auch mit der Verpflichtung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), falls bei mehr als 0,3 Promille Auffälligkeiten festgestellt werden, wie Bussgeld-info erklärt.

Diese strengen Vorschriften resultieren aus der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), die Busfahrer im Linienverkehr und auch Taxifahrer dazu verpflichten, während ihrer Dienstzeiten vollständig auf Alkohol zu verzichten. Auch Fahrer von Reisebussen unterliegen dieser 0-Promillegrenze, was die Wichtigkeit des Themas unterstreicht.

Die Folgen des Fehlverhaltens

Die Ermittlung der Polizei zeigt, dass unaufmerksames oder verantwortungsloses Verhalten am Steuer dramatische Folgen haben kann. In diesem Fall könnte der Busfahrer nicht nur seinen Führerschein verlieren, sondern auch mit einem erheblichen Bußgeld und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Sicherheit der Fahrgäste steht an oberster Stelle, und jede Form von Alkohol am Steuer stellt eine unnötige Gefährdung dar.

Diese Situation stellt einmal mehr die Frage nach der Verantwortung von Fahrern im öffentlichen Transport und der Notwendigkeit stringentere Maßnahmen zu ergreifen, um solche Vorfälle zu verhindern.