Arbeitsagentur Neubrandenburg: Beratung jetzt nur noch mit Termin!
In Neubrandenburg ist persönliche Beratung in Arbeitsagenturen nur nach Terminvereinbarung möglich; digitale Services erleichtern Anträge.

Arbeitsagentur Neubrandenburg: Beratung jetzt nur noch mit Termin!
Die Arbeitsagenturen in der Mecklenburgischen Seenplatte haben ihre Beratungsmodalitäten umgestellt. Ab sofort ist persönliche Beratung nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies betrifft alle Niederlassungen im Landkreis, um den Ablauf für die Hilfesuchenden zu optimieren. Nur in dringenden Notfällen oder zur Einhaltung gesetzlicher Fristen, wie etwa bei der Arbeitslosmeldung, kann ohne Terminberatung in Anspruch genommen werden. Die Ausnahme bildet die Hauptagentur in Neubrandenburg, wo während der angegebenen Öffnungszeiten eine Beratung ohne Termin möglich ist.
Die Öffnungszeiten in der Neubrandenburger Hauptagentur sind wie folgt:
- Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr
- Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Die Adresse lautet Ponyweg 37-43, 17034 Neubrandenburg. Um einen Termin zu buchen, können interessierte Personen die Website der Agentur besuchen und unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/neubrandenburg den Punkt „Wunschtermin online buchen“ auswählen.
Digitale Services im Aufwind
Mit der neuen Regelung geht die Agentur für Arbeit einen Schritt in Richtung Digitalisierung. So plant die Agentur, die Online-Nutzung von Anträgen und Terminvereinbarungen weiter zu forciert. Laut Nordkurier soll bis Ende des Jahres angestrebt werden, dass 99 Prozent der Beratungsgespräche mit Termin erfolgen.
Aktuell werden fast 75 Prozent aller Anträge auf Arbeitslosengeld bereits online gestellt. Die Akzeptanz dieser digitalen Lösungen wächst: Rund 70 Verwaltungsleistungen können mittlerweile online erledigt werden. Dies schont nicht nur die Nerven der Antragstellenden, sondern reduziert auch den Aufwand und die Wege, die gerade in ländlichen Gebieten oft weit sind.
BundID als digitale Lösung
Ein wichtiger Baustein zur weiteren Digitalisierung der Dienstleistungen ist die Einführung der BundID. Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger ihre digitalen Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit mit der BundID durchführen. Dies erleichtert die Nutzung von digitalen Services erheblich und reduziert den bürokratischen Aufwand für Registrierungen. Über BMAS wird erläutert, wie die BundID funktioniert und wie Nutzende ihre persönlichen Daten sicher verwalten können. Die Authentifizierung erfolgt bequem mithilfe des elektronischen Personalausweises.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie gut die neuen Regelungen in der Praxis angenommen werden. Das Ziel, den Zugang zu Dienstleistungen zu vereinfachen und gleichzeitig Wege und Wartezeiten zu reduzieren, könnte für viele Arbeitnehmer und Arbeitsuchende eine Erleichterung darstellen.