Ehemaliger Bundeswehr-Hauptfeldwebel: 6300 Euro Strafe für Impfverweigerung!

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Ein ehemaliger Bundeswehr-Hauptfeldwebel aus Neubrandenburg wurde wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt und muss 6300 Euro zahlen.

Ein ehemaliger Bundeswehr-Hauptfeldwebel aus Neubrandenburg wurde wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt und muss 6300 Euro zahlen.
Ein ehemaliger Bundeswehr-Hauptfeldwebel aus Neubrandenburg wurde wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt und muss 6300 Euro zahlen.

Ehemaliger Bundeswehr-Hauptfeldwebel: 6300 Euro Strafe für Impfverweigerung!

Der Fall eines ehemaligen Bundeswehr-Hauptfeldwebels sorgt für Aufregung in Neubrandenburg. Der 42-jährige Musiker, einst Teil des Heeresmusikkorps, wurde wegen „Gehorsamsverweigerung“ verurteilt. Wie der Nordkurier berichtet, liegt der Fall bereits Jahre zurück. Der Mann hatte sich 2017 und 2018 wiederholt geweigert, die für Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Impfungen für den „Basisschutz“ in Anspruch zu nehmen. Trotz vorgelegter Atteste einer zivilen HNO-Ärztin und eines Pharmakologen waren die Bundeswehr-Ärzte anderer Meinung und hatten keine Bedenken hinsichtlich der Impfungen.

Die Gerichtsverhandlung fand am 14. Oktober statt, und Richterin Natalie König entschied nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger über die Strafe. Ohne Einspruch des Verurteilten wird die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro, insgesamt also 6300 Euro, nun rechtskräftig. Der Hauptfeldwebel lebt mittlerweile in der Schweiz und ließ sich im Prozess vertreten, was den ungewöhnlichen Charakter des Falls unterstreicht. Ein hochrangiger Offizier des Musikkorps bemerkte, dass es in den vergangenen 45 Jahren keinen vergleichbaren Fall in der Einheit gegeben habe.

Hintergrund zur Impfpflicht in der Bundeswehr

Die generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus bestand für die Bundeswehr, wurde jedoch mittlerweile aufgehoben, wie die Tagesschau berichtet. Fortan ist eine nachdrückliche Empfehlung für die Covid-19-Impfung ausgesprochen worden, jedoch keine Pflicht mehr. Das Bundesverteidigungsministerium hat ebenfalls klargestellt, dass in Zukunft keine Covid-19-Impfung vorgelegt werden muss. Die Duldungspflicht wurde durch ein freiwilliges Impfangebot ersetzt, sodass Soldatinnen und Soldaten selbst entscheiden können, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht.

Zusätzlich bleibt jedoch die Pflicht zu anderen wichtigen Impfungen, darunter Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Während die Covid-19-Impfung 2021 noch ins Basisimpfschema aufgenommen wurde, ist nun eine klare Trendwende spürbar. Weniger als ein Viertel der Soldaten haben sich gegen die Vorschriften verwehrt, und rund 96 Prozent des duldungspflichtigen Personals waren zu Beginn des Jahres 2022 grundimmunisiert.

Ein außergewöhnlicher Fall mit Konsequenzen

Die Verweigerung der Impfungen hat für den Hauptfeldwebel nicht nur finanzielle Folgen, sondern hat auch seine Laufbahn als Soldat beendet. Der Militärmusiker, der seit 2006 bei der Bundeswehr war und dort sein Musikfach studierte, musste letztlich aus dem Dienst ausscheiden. Wie die Entscheidung des Gerichts zeigt, wird in der Bundeswehr Gehorsam großgeschrieben, und Verstöße können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die Diskussion über Impfen und Gehorsam in der Bundeswehr bleibt. Während sich die Regelungen bezüglich Covid-19 ändern, bleibt die Bedeutung von Impfungen im Militär unverändert hoch. Wer also vorhat, sich in diesem Umfeld zu bewegen, sollte seine Pflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen.